Körperschaften des öffentlichen Rechts; sie unterstehen staatlicher Aufsicht. In der Rentenversicherung der Arbeiter gibt es 18 Landesversicherungsanstalten. Dazu kommen der Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung, die Bundesknappschaft (Sitz Bochum), die Bundesbahnversicherungsanstalt (Sitz Frankfurt), die Seekasse für Seeleute, Küstenschiffer und Küstenfischer (Sitz Hamburg) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Sitz Berlin). Für die neuen Bundesländer, die zum 1. 1. 1991 die organisationsrechtlichen Regelungen der Rentenversicherung übernehmen, werden neue Träger geschaffen. Für die Arbeiterrentenversicherung wird in jedem neuen Bundesland eine Landesversicherungsanstalt geschaffen. Die Bundesversicherungsanstalten erstrecken sich jetzt auf das ganze Bundesgebiet. Diese 22 Selbstverwaltungskörperschaften haben sich im Verband Deutscher Renten-versicherungsträger (Frankfurt) zusammengeschlossen. Jede Versicherungsanstalt führt für die bei ihr Versicherten und die Rentner Konten, aus denen die wesentlichen Daten (Versicherungsdauer, Beitragszahlungen, Ersatzzeiten usw.) hervorgehen. Diese Daten sind die Grundlagen für die individuelle Rentenberechnung.
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