Rentenversicherung
(LVA) Träger der Rentenversicherung für Arbeiter in der Bundesrepublik Deutschland. Sie umfasst alle in ihrem Bezirk Beschäftigten, soweit diese nicht in Sonderanstalten versicherungspflichtig sind bzw. von der Versicherungspflicht befreit sind. Eigens geregelt ist ihre Zuständigkeit für selbständige Handwerker. Aufgaben der LVA sind insb. die Feststellung und Zahlung von Renten an Versicherte bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, von Altersruhegeld und von Hinterbliebenenrenten, die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten (Rehabilitation) sowie die Förderung der gesundheitlichen Verhältnisse der versicherten Bevölkerung. Im Bundesgebiet bestehen 23 Landesversicherungsanstalten, die nach näherer Bestimmung der Landesregierungen errichtet sind. Die LVA sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie verwalten sich durch Organe, die paritätisch mit Versicherten- und Arbeitgebervertretern besetzt sind. Die jeweiligen Vertreter werden im Rahmen der Sozialversicherungswahlen bestimmt.
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