ist analog der Bundesverwaltung aufgebaut. Die landesunmittelbare Verwaltung weist Oberste Landesbehörden, Landesmittel- und Obere Landesbehörden sowie Untere Landesbehörden auf. Die mittelbare Landesverwaltung besteht ebenfalls aus Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie aus Privatrechtsträgern. Als eigenständige Institutionen kommen noch die Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände hinzu. Schliesslich bilden die Regierungsbezirke in den grössten Flächenländern eigenständige staatliche Mittelinstanzen.
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