umfangreichste Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenhilfe umfasst als Krankenpflege die für die Patienten kostenlose Inanspruchnahme von Kassenärzten, Kassenzahnärzten, Krankenhausbehandlung und die — bis auf eine Rezeptgebühr — ebenfalls kostenlose Beschaffung von Medikamenten, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, Belastungserprobungen und Arbeitstherapien. Bei den Kosten für Zahnersatz ist den Versicherten eine Kostenbeteiligung auferlegt. Die Leistungen der Krankenhilfe werden für die gesetzliche Krankenversicherung regelmässig als Sachleistungen erbracht (Sachleistungsprinzip). Neben die Krankenpflege tritt die Zahlung des Krankengeldes als zweiter Teil der Krankenhilfe.
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