spielt im Bereich der sozialen Sicherung vor allem in der Sozialversicherung, aber auch bei der Kriegsopferversorgung und bei der Sozialhilfe eine grosse Rolle. So ist in diesen Bereichen die gesamte medizinische Versorgung auf dem Sachleistungsprinzip aufgebaut. Die Sozialleistungsträger übernehmen die Kosten der Leistungsberechtigten unmittelbar, so dass die Leistungsberechtigten von Zahlungsverpflichtungen freigestellt sind. Die Sachleistungen stehen im Gegensatz zu den Geldleistungen (z.B. Krankengeld). Das Sachleistungsprinzip steht auch im Gegensatz zum Kostenerstattungsprinzip, das z. B. in der privaten Krankenversicherung entscheidendes Gestaltungsprinzip ist.
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