Sachleistungen sind im Gegensatz zu den Dienstleistungen, die bestimmte Funktionen, wie Beraten, Kontrollieren, Befördern, Bedienen, beinhalten, konkrete Produkte, die materieller Natur sind. Dienstleistungen sind dagegen immaterieller Natur.
In der Gesundheitswirtschaft erhalten die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Krankheitsfall die notwendige medizinische Leistung, ohne hierfür in finanzielle Vorleistung treten zu müssen. Die Versicherten müssen lediglich die gesetzlich festgelegten Selbstbeteiligungen direkt bezahlen. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt von der gesetzlichen Krankenversicherung direkt an den Leistungserbringer (so zum Beispiel bei der stationären Behandlung im Krankenhaus) oder aber indirekt durch Zahlung einer Honorarsumme an die Kassenärztlichen Vereinigungen (bei ambulanter Behandlung). Dies bezeichnet man als Sachleistung, das entsprechende Strukturprinzip der GKV dementsprechend als Sachleistungsprinzip.
Gegen das Sachleistungsprinzip wird häufig eingewandt, dass es ihm an Kosten- und Preistransparenz mangelt und aus diesem Grund Leistungen vermehrt in Anspruch genommen werden. Das GKV-Modernisierungsgesetz sieht zur Erhöhung der Transparenz die so genannte Patientenquittung vor, auf der Leistungserbringer den Patienten auf Wunsch über die Kosten der zu Lasten der GKV erbrachten Leistungen unterrichten müssen.
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