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Preistransparenz

beinhaltet „die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Kenntnisse über die am je­weiligen Markt angebotenen Leistungen und deren Preise“ . Zur Verbesserung der Preistransparenz tragen „alle veröffent­lichten vergleichenden Preisübersichten für ein bestimmtes Produkt bei verschiedenen Anbietern oder für mehrere vergleichbare Produkte bei einem oder mehren Anbietern“ (H.-O. Schenk) bei. Preistransparenz basiert auf Preiskenntnissen und aktuellen exter­nen Preisinformationen (z. B. Preisanzeigen, Preisauszeichnung). Sie ist insofern moti- vational und situativ bedingt (Preisverhal­ten). In der Literatur wird eine verbesserte Preis­transparenz auf der Nachfrageseite häufig mit einer verschäften Wettbewerbssituation auf der Anbieterseite gleichgesetzt. Aller­dings gilt es, das Zusammenspiel mit der Marken-, Qualtäts- und Anbietertranspa­renz zu beachten. Denn erst das Zusammen­wirken all dieser Elemente konstituiert den Grad der Informiertheit, der es den Markt­teilnehmern erleichtert, diejenige Wahl aus dem Angebot zu treffen, die ihren Zwecken und Mitteln, ihrem Geschmack und ihren Präferenzen am besten entsprechen. Die Preistransparenz kann durch gezielte preispolitische Maßnahmen herabgesetzt bzw. verfälscht werden (Preisoptik). Ver­braucherpolitisches Mittel dagegen sind Maßnahmen der Preisaufklärung, eine klare Preisauszeichnung, die Regulierung von Preisgegenüberstefiungen, Preis­vergleiche sowie das Unit Pricing.

Literatur:  Diller, H., Preispolitik, 2. Aufl., Stutt­gart u.a. 1991. Schenk, H. O., Der Preisvergleich, Stuttgart 1981, S. 15. Scherhorn, G., Information und Kauf, Köln, Opladen 1964.

Siehe Markttransparenz

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