Preisvergleich i.e.S. wird verstanden als „veröffentlichtes Verzeichnis von bei verschiedenen Anbietern empirisch erhobenen Marktpreisen (z.B. Einzelhandelspreisen) für homogene Konsumgüter (oder Dienstleistungen) zum Zwecke der Verbraucherinformation“ (Schenk). Demzufolge zielen Preisvergleiche im Unterschied zu Preisspiegeln vornehmlich auf Preisaufklärung der Verbraucher und mehr Preistransparenz. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gilt es bei der Erhebung von Preisvergleichen bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen. Vorrangig ist darauf zu achten, dass die Erhebung nach objektiven und nachprüfbaren Methoden erfolgt, die mit der Durchführung beauftragten Personen fachlich ausreichend qualifiziert sind, die in den Vergleich einbezogenen Waren und die damit verbundenen Dienstleistungen identisch sind, der Preisvergleich als Vollerhebung durchgeführt wird und, falls dies nicht möglich ist, die Auswahl der Betriebe nach statistischen Grundsätzen erfolgt, falls Sonderangebote in den Preisvergleich einbezogen werden, diese gesondert gekennzeichnet sind, und die Erhebung wegen möglicher Preisschwankungen und Sortimentsänderungen innerhalb einer kurz bemessenen Zeitspanne durchgeführt wird. Viele Preisvergleiche beschränken sich auf die Preisgünstigkeit und vernachlässigen die Preiswürdigkeit von Produkten oder Anbietern (Preisbeurteilung). Sie dienen dann nicht unbedingt der Preisaufklärung, sondern eher der Irreführung von Verbrauchern Zu den wichtigsten Trägern von Preisvergleichen in der Bundesrepublik gehört die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher e.V. (AgV). H.-/
Literatur: Schenk, H. O., Der Preisvergleich, Stuttgart 1981.
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