Bei einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung wird täglich ein Festbetrag gezahlt. Es wird der im Versicherungsvertrag meist individuell festgelegte Betrag für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Krankenhaus befindet. Dies soll die Mehrkosten bei einem Klinikaufenthalt auffangen wie Telefonkosten oder Haushaltshilfe. Es wird für längstens zwei Jahre gewährt. Es entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten. An die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes kann sich die Zahlung eines Genesungsgeldes anschliessen.
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