Genesungsgeld ist eine Leistungsart der privaten Unfallversicherung. Es wird in der im Versicherungsvertrag individuell festgelegten Höhe im Anschluss an die Entlassung aus dem Krankenhaus gezahlt. Allerdings nur, wenn zuvor auch Krankenhaustagegeld überwiesen wurde. Prinzipiell wird Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die Krankenhaustagegeld geleistet wurde. Die maximale Dauer sind jedoch 100 Tage. Dabei gelten mehrere Krankenhausaufenthalte aufgrund desselben Unfalls als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt. Die Höhe des Genesungsgeldes orientiert sich an der Höhe des Krankengeldes und wird prozentual abgestuft. Vom ersten bis zehnten Tag gibt es 100 Prozent, vom elften bis 20. Tag nur noch die Hälfte, und danach nur noch ein Viertel. Es gibt auch Versicherer, die höheres Genesungsgeld anbieten. Beispiel: Dem Versicherten steht ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 Euro zu. Er musste wegen eines Unfalles 25 Tage im Krankenhaus liegen. So berechnet sich das Genesungsgeld: Erster bis 10. Tag: 10 x 25 Euro = 250 Euro Elfter bis 20. Tag: 10 x 12,50 Euro = 125 Euro 21. bis 25. Tag: 5 x 6,25 Euro = 31,25 Euro Dem Versicherten stehen 406,25 Euro als Genesungsgeld zu.
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