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Handelskalkulation

Handelskalkulation ist die Kalkulation des Bezugspreises, des Verkaufspreises oder der Differenz beider Preise (= Handelsspanne) in Handelsbetrieben.

Problem: Je nach Marktlage wird der Handel vorgegebene Absatz- und/oder Bezugspreise finden, die er nicht beeinflussen kann. Seine Kalkulation hat er dann nach den Umständen des Einzelfalls auszurichten, da unterschiedliche Situationen unterschiedliche Kalkulationen verlangen.

Beispiel:
(1) Beschaffungskalkulation (Bezugskalkulation): Ermittlung des Einstandspreises bei gegebenem Listenpreis und gegebenen Zahlungs- und Lieferkonditionen.
(2) Absatzkalkulation (Verkaufskalkulation): Ermittlung des Listenverkaufspreises bei gegebenem Bezugspreis, gegebenen Kosten und Verkaufskonditionen.
(3) Vorwärtskalkulation: Listenverkaufspreis ist beeinflußbar, die anderen Größen nicht. Man ermittelt den mindestens zu fordernden Listenverkaufspreis.
(4) Rückwärtskalkulation: Listeneinkaufspreis ist beeinflußbar, die anderen Größen nicht. Man ermittelt den Listeneinkaufspreis, den man eben noch akzeptieren kann.
(5) Differenzkalkulation: Händler kann weder Einkaufs- noch Verkaufspreis beeinflussen. Er prüft, ob die Differenz der mindestens benötigten Handelsspanne entspricht.
(6) Kompensationskalkulation: Artikel mit starker Konkurrenz werden knapp, solche mit geringer Konkurrenz großzügig kalkuliert.

Handelskalkulation ist die Kalkulation in Handelsbetrieben. Je nach Zwecksetzung läßt sie sich differenzieren in die Preiskalkulation (Ermittlung des Angebotspreises, der Preisunter- bzw. -obergrenze) und in die Betriebskalkulation. Als Arten sind die Absatz-, die Bezugs-, die Einkaufs-, die Differenz- und die y Kompensationskalkulation zu nennen. Dabei hat die Differenzkalkulation insbesondere für Markenartikel Bedeutung. Auch bei diesen Arten kann eine progressive oder eine retrograde Kalkulation vorgenommen werden. Besonderheiten weist die Exportkalkulation auf. Zwar sind auch in der Handelskalkulation die üblichen Kalkulationsverfahren anwendbar, doch lassen sich gegenüber der Industriekalkulation einige Unterschiede feststellen:
1. Die Handelskalkulation weist besondere Kalkulationsarten auf (z.B. Differenzkalkulation).
2. Die Kostenarten haben in beiden Branchen unterschiedliche Bedeutung; während im Industriebetrieb die Fertigungskosten dominieren, stehen im Handel Beschaffungs-, Lager -und Absatzkosten im Vo dergrund.
3. Die Zurechnung der ’ Gemeinko-sten auf die einzelnen Kostenträger ist im Handel infolge der engen Arbeitsverbindung ungleich schwerer als im Industriebetrieb. Deshalb findet man vor allem in den Einzelhandelsbetrieben kleiner und mittlerer Größen häufig keine ausgebaute Kostenstellenrechnung und keine differenzierende Zuschlagskalkulation.
4. Aufgrund der oft mangelhaften Leistungsfähigkeit des Rechnungswesens in (insbesondere kleineren) Handlungsbetrieben ist die Handelskalkulation oft rückständiger, besser in Großhandelsbetrieben als im Einzelhandel.

Das Kalkulationsschema für den Handel hat folgende Grundstruktur:
(Die Mehrwertsteuer ist kalkulationsneutral, deshalb wird netto kalkuliert, d.h. ohne Mehrwertsteuer; die Pfeilspitze Tl zeigt immer auf 100 %; nicht benötigte Positionen werden bei der Kalkulation übersprungen) Die Ermittlung des Verkaufspreises erfolgt mit der progressiven Kalkulatints (Vorwärtskalkulation), also im Schema von oben nach unten. (y Preisuntergrenze) Die Ermittlung des Einkaufspreises erfolgt von unten nach oben über die retrograde Kalkulation (Rückwärtskalkulation) (Preisobergrenze). Die Ermittlung des Gewinns bei gegebenem Verkaufspreis und Einkaufspreis als Differenz zwischen Selbstkostenpreis und Barverkaufspreis erfolgt mit Hilfe der Differenzkalkulation. I läufig wird auch als Differenz der verbleibende Betrag für Gewinn und I Iandlungskosten berechnet.

Kalkulationen sind Kostenträgerstückrechnungen zur Ermittlung der Kosten betriebli­cher Leistungen mit Hilfe verschiedener Kalkulationsverfahren. Für Handelsbe­triebe ergeben sich aus der Eigenart ihrer Lei­stungen sowohl bei der Definition von Ko­stenträgern als auch hinsichtlich geeigneter Kalkulationsverfahren spezifische Beson­derheiten gegenüber der in der Industrie üb­lichen Preiskalkulation.
1) Kalkulationszwecke Zwar gibt es in einer Marktwirtschaft keinen zwingenden Zusammenhang zwischen den bei der Erstellung betrieblicher Leistungen verursachten Kosten und ihren Preisen - Preise bedürfen im Normalfall weder einer Rechtfertigung durch die Kosten, noch wird ein „Kostenersatz“ über den Preis garantiert wohl aber geht von den Kosten i. d. R. ein starker Einfluß auf den betrieblichen Preis­bestimmungsprozeß aus, so dass die Preisfin­dung, die Preiskontrolle und die Fixierung von Preisuntergrenzen, neben der Er­folgsermittlung und Vergleichsrechnungen, zu den bedeutsamsten und häufigsten Anläs­sen für eine Kostenkalkulation zählen. Die den Abnehmern präsentierte Preisforde­rung wird im Rahmen der betrieblichen Preispolitik allerdings auch von weiteren Einflußgrößen bestimmt, deren integriertes Zusammenwirken durch den häufig ver­wandten Begriff Preiskalkulation eher irre­führend charakterisiert wird. Es liegt daher nahe,denTerminus „Kalkulation“ alleinden verschiedenen Formen der Kostenverrech­nung auf die Kostenträger vorzubehalten.

2) Kostenträgerim Handelsbetrieb Allgemein werden als Kostenträger betrieb­liche Leistungen definiert, denen gleichzeitig die Funktion eines „Umsatz- oder Erlös­bringers“ zukommt, so dass man als Lei­stungsergebnis den Saldo beider Kategorien errechnen kann. Für den Handel scheidet ei­ne solche Identität jedoch aus. Handelslei­stungen konkretisieren sich nämlich nicht in Sachgütern, in denen die bei Aufwand von Menschen- und Maschinenarbeit einge­setzten Werkstoffe aufgehen, sie bestehen vielmehr in spezifischen Dienstleistungen, die am „Regiefaktor Ware“ (Buddeberg) durch Kombination der Elementarfaktoren „Menschliche Arbeitsleistung“ und „Sachli­che Betriebsmittel“ erbracht werden. Ergeb­nis dieses Kombinationsprozesses und somit Leistungseinheiten eines Handelsbetriebes sind nicht die Waren, die am Markt als „Er­lösbringer“ einen Preis erzielen, sondern bestimmte Dienstleistungen, die in den ver­schiedenen Spezifikationen der Handels­funktionen beschrieben werden. Da die Abnehmer-zumindest im Einzelhan­del - kaum bereit sind, für eine zudem oft von Kunde zu Kunde ungleiche und damit auch unterschiedliche Kosten hervorrufende, Kombination von Handels-Dienstleistungen neben dem Kaufpreis der Ware gesondert einen - zwangsläufig unterschiedlichen - Preis zu entrichten, ist die Identität von Ko­stenträger und Erlösbringer nicht zu realisie­ren. Kostenverursachend sind die verschie- denenhandelsspezifischenDienstleistungen, erlösbringend die nach dem Einkauf auf dem Beschaffungsmarkt später meist substantiell unverändert verkauften Waren. Die Kalkulationspraxis im Handel sieht pragmatisch einen Kostenträger einfach als „Rechenobjekt, das letztlich die im Betrieb angefallenen Kosten übernehmen - also „tra­gen“ - und... aus dem Markt an den Betrieb zurückvergüten soll“ (Nowak), und definiert daher trotzdem die gehandelten Waren als Kostenträger. Diese Vorgehensweise er­scheint darüberhinaus sinnvoll, weil auch die Handelsleistung - allerdings in unterschied­lichem Maße - an den Waren als Leistungs­trägern erbracht wird und somit die durch diese Leistung verursachten Handelskosten unlösbar mit der Handelsware verknüpft sind. Der mit einer bestimmten Ware reali­sierte Leistungserfolg bestimmt sich dann durch die Differenz zwischen ihrem Ein­standspreis und ihrem Verkaufspreis, der sog. Handelsspanne, die somit als Entgelt für die an jedem Stück dieser Ware im Durch­schnitt erbrachte Handelsleistung anzusehen ist, deren Kosten decken und darüber hinaus einen Gewinn ermöglichen soll.

3) Probleme und Verfahren der Kostenträ­gerrechnung Die Aufgabe der Kalkulation im Handelsbe­trieb besteht folgerichtig dann, die Kosten den „Kostenträgern/Erlösbringern Ware“ zuzurechnen, um die für die Kostendeckung erforderlichen Handelsspannen zu ermit­teln. Das für diese Zwecke geforderte Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit ist bei einem Verständnis der Kausalität als Ursache-Wir­kungs-Zusammenhang (causa efficiens) al­lerdings nur für die Verrechnung variabler Kosten geeignet, also von Leistungskosten, die in direkter Abhängigkeit vom Umfang der handelsbetrieblichen Leistung anfallen, die letztlich ihr Maß in der Höhe des men­gen- und wertmäßigen Umsatzes findet. Da nach heute herrschender Lehre auch der Einstandswert der verkauften Waren als Wa­renkosten in die Gesamtkosten eines Han­delsbetriebes einbezogen und nicht mehr als sog. „Wareneinsatz“ um die Kostenrech­nung herumgeführt wird, ist die Kosten­struktur eines Handelsbetriebes der domi­nierenden Bedeutung dieser Position wegen weitgehend durch variable Bestandteile mit Einzelkostencharakter geprägt. Selbst die Spezifizierung dieser Einzelkosten, des sog. „Netto-Netto-Wareneinsatzes“, bereitet in der Praxis aufgrund der vielfältigen Formen von Rabatten, Boni und sonstigen Vergün­stigungen, die von den Lieferanten auf den meist eindeutigen Listenpreis gewährt wer­den, oft große Schwierigkeiten. Die Problematik der restlichen Kostenarten, der sog. Handlungskosten, die für Personal, Lager- und Verkaufsraum, Fuhrpark usw. anfallen, liegt dagegen in ihrem überwiegen­dem Fixkostencharakter. Werteverzehr ent­steht hier nicht in Abhängigkeit vom Lei­stungsumfang, sondern bereits durch die Schaffung von Leistungsbereitschaft. Kosten fallen also auch dann an, wenn keine Umsatz­leistungen erbracht werden, häufig für meh­rere Waren oder Warengruppen gemeinsam. Sie können daher einzelnen umgesetzten Waren im Sinne eines Ursache-Wirkungs- Zusammenhanges kaum verursachungsge­recht zugerechnet werden. Will man trotz­dem alle Kosten den Waren als Kostenträ­gern zuordnen, d.h. eine Vollkostenrech­nung realisieren, so werden - im Unterschied zu den als Einzelkosten den Kostenträgern direkt zugerechneten Warenkosten - die Handlungskosten üblicherweise als Ge­meinkosten indirekt, d.h. mit Hilfe einer Schlüsselung auf die verschiedenen Waren verteilt. Die dafür gebräuchlichen „klassi­schen“ Kalkulationsverfahren im Handel, die Divisions-, Zuschlags- oder Stufenkalku­lation, unterscheiden sich zum einen hin­sichtlich der Gliederung des Kostenblocks in Einzel- und Gemeinkosten, zum anderen im Grad der Differenzierung der Schlüsselgrö­ßen nach handelsbetrieblichen Funktionsbe­reichen bzw. Kostenstellen. Der Verzicht auf von „empirisch nicht nach­weisbaren Visionen oder normativen Vor­stellungen“ (Tietz) niemals gänzlich freien Schlüsselungen der Gemeinkosten führt zwangsläufig zu Teilkostenrechnungen, die als Deckungsbeitrags-, Deckungs­budget- und Direkt-Kosten-Rechnungen (DPR = Direkte-Produkt-Rentabilität) in der Handelspraxis zunehmend an Bedeu­tung gewinnen. Der Begriff Teilkostenrech­nung signalisiert dabei allerdings keineswegs den Verzicht auf Vollkostendeckung über die Preise, sondern lediglich den Verzieht auf ein mehr oder weniger problematisches Ver­fahren, alle Kosten den verschiedenen Waren als Kostenträgern zuzurechnen.

4) Inhalt und Richtung der Kalkulation Außer nach dem angewandten Kalkulations­verfahren können Handelskalkulationen un­terschieden werden nach dem Inhalt der Kal­kulation und der Rechnungsrichtung. Im Inhalt einer Kalkulation drückt sich aus, welche kostenrelevanten Funktionsbereiche in die Betrachtung einbezogen werden. So kennt man sog. Bezugskalkulationen, die entweder vom Listenpreis eines Lieferanten ausgehen und die Einstandskosten erfassen, um den Einstandspreis einer Ware zu ermit­teln, oder aber - vom als gegeben angenom­menen Einstandspreis rückschreitend - Ko­steninformationen für die Fixierung des Preisgebotes für eine Ware auf dem Beschaf­fungsmarktbereitstellen. Absatzkalkulationen dagegen liefern - je nach Rechnungsrichtung - aus den betriebli­chen Kosten gewonnene Daten als eine der Grundlagen für die auf dem Absatzmarkt zu stellende Preisforderung oder aber für die Ermittlung der Akzeptanzschwelle von Ein­standspreisen bzw. der Kostenbelastbarkeit einer Ware bei bereits fixierten oder vom Markt vorgegebenen Verkaufspreisen. Gesamtkalkulationen schließlich umgreifen sowohl die Beschaffung als auch den Absatz als handelsbetriebliche Funktionsbereiche im Rahmen einer umfassenden warenbezo­genen Kostenträgerstückrechnung. Die Rechnungsrichtung als Merkmal einer Handelskalkulation sei am Beispiel der Ab­satzkalkulation verdeutlicht. Sie geht entwe­der progressiv vom Listenpreis des Lieferan­ten aus, errechnet unter Berücksichtigung aller Rabatte, Boni und sonstiger Vergünsti­gungen einerseits und der Bezugskosten an­dererseits den Einstandspreis der Ware, also die Warenkosten, und schreitet durch globa­le oder differenzierte Zuschläge der Hand- lungskosten(Kosten-plus-Kalkulation)zum Selbstkostenwert oder sogar bis zur Ver­kaufspreisforderung vor. In ihrer retrograden Variante gelangt sie in entgegengesetzter Richtung rückschreitend, von einem im Markt gegebenen oder planend angenommenen Verkaufspreis über einfache oder differenzierte Abschläge für die Hand­lungskosten letztlich bis zu aen maximal ver­tretbaren Warenkosten, dem Wareneinsatz, und ermittelt dabei gleichzeitig die bei dem jeweiligen Verkaufspreis gegebene Belast­barkeit der Ware mit Kosten- und Gewinn­positionen. Diesem Prinzip folgend werden einer Ware als Kostenträger Gemeinkosten nur in dem Maße angelastet, das sie aufgrund ihrer Span­ne, der positiven Differenz zwischen gegebe­nem Verkaufspreis und dem Warenemsatz, den Warenkosten als Einzelkosten also, tra­gen kann, ohne das angestrebte Ergebnis zu unterschreiten (Ausgleichskalkulation). In der Handelspraxis werden die Verkaufs­preise meist „vom Markt“, d. h. von der Kon­kurrenz oder durch eigene marketingpoliti­sche Erwägungen bestimmt und nicht als mit Hilfe von Kostenberechnungen „kalkulier­bar“ angesehen. Die Kostenkalkulation dient daher in ihrer progressiven Ausprägung sel­tener der Preisfindung als vielmehr in retro­grader Form zur Kontrolle der Preise (Handelscontrolling). Ziel ist dabei nicht nur eine Kontrolle der Verkaufspreise, son­dern auch eine Überprüfung der Netto-Netto-Einstandspreise, auf die ggfs. in Konditio­nengesprächen mit den Lieferanten Einfluß zu nehmen versucht wird. 

Literatur:  Ruberg, C., Kostenprinzip und Wert­prinzip bei der Kalkulation im Einzelhandel; in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche For­schung, NF l.Jg. (1949), S. 193ff. Vormbaum, H., Kalkulationsarten und Kalkulationsverfahren, 4. Aufl., Stuttgart 1977.

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