(auch Handelskosten) Handlungskosten ist ein Begriff der Kalkulation in Handelsbetrieben. Man versteht darunter alle Kosten der handelsbetrieblichen Tätigkeit, z.B. Personalkosten, Raumkosten, Transportkosten, Verpackungskosten, Zinsen, Abschreibungen usw. Zu den Handlungskosten gehören nicht die Bezugskosten der Waren. Die Handlungskosten werden auch als Handelskosten bezeichnet. (Siehe hierzu auch Handelsspanne)
(1) Im Industriebetrieb versteht man unter Handlungs- bzw. Handelskosten die Summe aus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten.
(2) Im Handelsbetrieb versteht man unter Handlungs- bzw. Handelskosten alle Kosten der handelsbetrieblichen Tätigkeit wie Personal- und Raumkosten, Transportkosten, Verpackung, Zinsen, Abschreibungen.
Nicht eingerechnet werden die Bezugskosten der Waren. Somit gilt auch:
Verkaufspreis
- Einstandspreis
- Gewinn
_____________________
= Handlungskosten
Problem:
Gelegentlich spricht man auch von Handlungskosten, Handelskosten im weiteren Sinn. Dann gehören zu den Handlungskosten, Handelskosten auch die Bezugskosten für die Waren.
Siehe auch Handelskalkulation,
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