ist die Differenz zwischen Einstands- (Einkaufspreis bereinigt um Preisnachlässe und Bezugskosten) und Verkaufspreisen der abgesetzten Waren eines Handelsbetriebes (Einzelhandel, Großhandel), mit der die Handlungskosten gedeckt und Gewinne erzielt werden sollen. Sie kann sich auf einzelne Artikel (Artikelspanne), Warengruppen (Warengruppenspanne) oder auf die Gesamtheit der von einem Betrieb abgesetzten Waren (Betriebshandelsspanne) beziehen. Handelsspannen können als absolute (Rohertrag) oder relative Zahl (Prozentspanne), i. d. R. bezogen auf den Verkaufspreis, ausgewiesen werden.
Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen dem Nettoverkaufspreis und dem Nettoeinkaufspreis einer Ware. Sie ist eine zentrale Kennzahl für ein Handelsunternehmen (>>> Handelskalkulation).
Regelmäßig wird sie als Prozentwert vom Einkaufspreis (manchmal auch bezogen auf den Verkaufspreis) ausgewiesen und ist das Entgelt für die erbrachte Handelsleistung.
Mit ihr müssen die (Handels-)Kosten gedeckt werden. Außerdem sollte ein Gewinn sichergestellt werden.
Von einer Artikelspanne spricht man, wenn man die Handelsspanne auf einen einzelnen Artikel herunterbricht.
Von einer Warengruppenspanne spricht man, wenn man die Handelsspanne auf eine einzelne Warengruppe herunterbricht.
Von der Betriebshandelsspanne spricht man, wenn man von der Handelsspanne des gesamten Betriebs spricht.
Handelsspanne ist die Differenz zwischen Einstandspreis und Verkaufspreis. Sie umfaßt Handlungskosten und Gewinn.
Arten:
Die inhaltliche Ausfüllung des Begriffs Handelsspanne ist uneinheitlich. Man kennt die Unterscheidung nach der Ermittlungsmethode, dem Berechnungsobjekt und dem Berechnungszeitpunkt.
(1) Ermittlungsmethode
a) absolute Spanne (Stückspanne)
= Verkaufspreis ? Einstandspreis
b) relative Spanne = Stückspanne / Einstandspreis
c) Abschlag vom Verkaufspreis (Handelsabschlag) = Stückspanne / Verkaufspreis
(2) nach dem Berechnungsobjekt
? Stückspanne (für Einzelartikel),
? Warengruppenspanne (für Artikelgruppen),
? Betriebsspanne (Bruttogewinn des gesamten Betriebs).
(3) nach dem Berechnungszeitpunkt
? Sollspanne (geplante Spanne in zukunftsbezogener Rechnung),
? Istspanne (durch Nachkalkulation ermittelter tatsächlicher Wert).
Begriff der Handelskalkulation. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem Einstandspreis und dem Verkaufspreis eines Gutes. Die Handelsspanne kann sowohl auf die einzelnen Absatzstufen als auch auf die Gesamtdifferenz bezogen werden. Die Festlegung der Handelsspanne wird auch bei der Kalkulation von Markenartikeln mit empfohlenem Endpreis bedeutsam, die vom Hersteller durchgeführt wird. Die Handelsspanne umfaßt Handlungskosten und Gewinn und wird häufig als Prozentsatz angegeben: Die Handelsspanne (%) wird verwendet, um Preisobergrenzen für den Einkauf bestimmter Waren bei gegebenem Verkaufspreis zu kalkulieren. Die Handelsspanne in Prozent kann auch verwendet werden, um Preisuntergrenzen für den Warenverkauf zu ermitteln. Im Gegensatz zu vorhin wird dann ein Handelsaufschlag verwendet, d.h. ein Aufschlag auf den Einstandspreis (Siehe hierzu Handelsaufschlag, Kalkulationszuschlag).
Die Handelsspanne ist der Unterschiedsbetrag zwischen Einstands- und Verkaufspreis einer Ware, bezogen auf den Verkaufspreis. Sie drückt den Anteil des Händlers am Verkaufspreis einer Ware aus (-) Kalkulationszuschlag).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Teil des Wertes des gesellschaftlichen Gesamtprodukts, der durch produktive Arbeit in der Produktion und im Handel geschaffen und an den Handel umverteilt wird.
Sie ist das Entgelt. der Geldausdruck des bei der Versorgungstätigkeit des Handels entstehenden gesellschaftlich notwendigen Zirkulationsaufwandes. Sie wird mit dem Warenumsatz als Handelsspannenerlös realisiert.
im Rahmen der Preispolitik im Handel festzulegende Differenz zwischen dem Einkaufspreis pe (meist ohne Vorsteuer) und dem Verkaufspreis pv (meist mit Mehrwertsteuer) eines Artikels. Sie kann absolut (S) oder in % vom Verkaufspreis (s) angegeben werden: Als Rechengrösse der Preiskalkulation stellt die absolute Handelsspanne einen globalen Aufschlag auf die Wareneinstandskosten, also eine Deckungsspanne ("Rohgewinn") dar, durch die die Handlungskosten des Betriebes gedeckt und die (Netto-) Gewinnansprüche befriedigt werden sollen. Sie wird meist im Rahmen einer Nachkalkulation ermittelt und zur Korrektur des sog. Kalkulationsaufschlages (a) herangezogen. Dieser stellt einen kalkulatorischen Zuschlagssatz auf die (variablen) Wareneinstandskosten nach dem Muster progressiver Kalkulationsverfahren dar, aus dem sich der Verkaufspreis ergibt: Dabei gilt: a = 100 • s/ (100—s) = Kalkulationsaufschlag in % des Wareneinstandspreises Deckt die ermittelte Handelsspanne s die geplanten Handlungskosten und den Plangewinn nicht hinreichend ab, muss der Kalkulationsaufschlag erhöht werden. Die Verwendung solcher Zuschlagssätze zur Preiskalkulation lässt Unterschiede in den Handlungskosten allerdings völlig unberücksichtigt und trägt den produktspezifischen Marktverhältnissen in keiner Weise Rechnung. Sie werden deshalb heute zunehmend durch Varianten der Deckungsbeitragsrechnung ersetzt. Die Bedeutung der Handelsspanne reduziert sich damit auf die einer statistischen Massgrösse für die durchschnittliche Kostenwirtschaftlichkeit einzelner Handelsbetriebe bzw. Betriebstypen des Handels (einschl. kalkulatorischer Unternehmergewinne).
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