Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Handelsaufschlag

Der Handelsaufschlag (Bruttoaufschlag, Bruttoverdienstaufschlag) gibt an, wieviel Prozent die Handelsspanne (= Differenz zwischen Verkaufspreis und Bezugspreis) vom Bezugspreis ausmacht.

Beispiel:
Der Bezugspreis ist 100 DM, der Verkaufspreis 150 DM, dann gilt:

Handelsaufschlag = Handelsspanne/Bezugspreis

= (150 ? 100) / 100 = 50%


Man benötigt den Handelsaufschlag, um bei bekanntem Bezugspreis (= Einstandspreis) zum Verkaufspreis zu kommen.

Gegensatz:
Handelsabschlag

sagt aus, wieviel Prozent die Handelsspanne vom Bezugspreis oder Einstandspreis ausmacht. Der Handelsaufschlag wird verwendet, um bei bekanntem Einstandspreis den Verkaufspreis zu ermitteln. Eine andere Bezeichnung hierfür ist Kalkulationszuschlag. (Siehe hierzu auch Handelskalkulation).

 Handelsspanne, Spanne

Vorhergehender Fachbegriff: Handelsabschlag | Nächster Fachbegriff: Handelsausschaltung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Concurrent engineering | Konzern | Financial Mobility at Risk

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon