Kalkulationszuschlag oder Kalkulationsaufschlag ist die Erhöhung des Wareneinstandspreises im Handel um einen bestimmten Prozentsatz zwecks Ermittlung des Verkaufspreises.
Er entspricht dem Handelsaufschlag.
ist der in der Handelskalkulation angewandte globale Zuschlag auf den Einstandswert, um den Verkaufspreis zu bestimmen. Der Kalkulationszuschlag umfaßt Handlungskosten und Gewinn. (Handelsspanne)
Der Kalkulationszuschlag ergibt sich als Differenz zwischem dem Einstandspreis und dem Barverkaufspreis bezogen auf den Einstandspreis. Der Kalkulationszuschlag dient der Vereinfachung der Kalkulation. Er besteht aus dem Betriebskostenzuschlag und dem Gewinnzuschlag. Vertreterprovisionen, Kundenskonti und Kundenrabatte können in den Kalkulationszuschlag einbezogen werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Kalkulationszinssatz | Nächster Fachbegriff: Kalkulatorische Abgrenzung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|