(engl. gross earning, gross profit, gross yield) Der Rohertrag ist ein in der kaufmännischen Praxis üblicher Ausdruck für die positive Differenz zwischen Umsatzerlösen (Umsatz) und Wareneinsatz (Warenaufwand). Aus dem Blickwinkel der Definition des Ertrags ist diese Bezeichnung unkorrekt, weil nach den Grundsätzen zur Ertragsbuchung der gesamte Umsatzerlös den eigentlichen Rohertrag darstellt. Vielleicht wird deshalb häufig statt vom Rohertrag auch vom Rohgewinn gesprochen. Dem Sachverhalt, der mit dem Ausdruck Rohertrag oder Rohgewinn dargestellt werden soll, nämlich, den Betrag anzugeben, der zur Deckung der Aufwendungen (Aufwand) (ohne Wareneinsatz) zur Verfügung steht, entspricht eher der Deckungsbeitrag aus Warengeschäften.
Der Betrag, um den die Gesamtleistung eines Unternehmens die Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe sowie für bezogeneWaren übersteigt (Gliederung derGuV).
(Bruttoertrag) Position im nicht mehr gültigen aktienrechtlichen Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 157 Abs. 1 AktG 1965), die sich ergab, wenn von den Umsatzerlösen, den Bestandsveränderungen und den aktivierten Eigenleistungen die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren abgezogen wurden. Eine analoge Postenzusammenfassung lässt § 276 HGB für kleine und mittelgrosse Kapitalgesellschaften unter der Bezeichnung Rohergebnis zu.
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