(engl. gross profit or loss) Das Rohergebnis ist das Zwischenergebnis in der handelsrechtlichen Gewinn und Verlustrechnung. Die in § 275 Handelsgesetzbuch (HGB) für große a Kapitalgesellschaften detailliert gegliederte Gewinn und Verlustrechnung kann in kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften verkürzt werden. Nach diesen sog. größenabhängigen Erleichterungen des § 276 HGB kann die Gewinn und Verlustrechnung mit dem «Rohergebnis» beginnen, das sich aus der Zusammenfassung folgender Positionen ergibt:
Ermittlung des Rohergebnisses gem. § 276 HGB (Postennummerierung gem. § 275 HGB)
Das Rohergebnis ist nicht mit Rohgewinn oder Rohertrag gleichzusetzen: Die beiden letztgenannten Begriffe werden in der kaufmännischen Praxis gleichermaßen verwendet für die Differenz zwischen Umsatzerlös (Umsatz) und Wareneinsatz. Sie umschreiben also den Wertauftrieb der verkauften Güter relativ ausgedrückt mit der Handelsspanne. Das Rohergebnis schließt dagegen neben den Umsatzerlösen auch die sonstigen betrieblichen Erträge ein und bildet damit nicht nur das Ergebnis des Warengeschäfts als Deckungsbeitrag ab.
Gewinn- und Verlustrechnung
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