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Absatzkosten

entstehen der Unternehmung aus der Verkaufstätigkeit und können aufgeteilt werden in:

1. Reine Verkaufskosten: Einzelkosten für die Verkaufstätigkeit, z.B. Gehälter, Provisionen, Telefon.

2. Beförderungskosten: direkte Kosten für die Fortbewegung der Ware vom Verkäufer zum Käufer, z.B. Verpackungs- und Transportkosten

3. Regulierungskosten: direkte Kosten des Zahlungsvorganges, z.B. Überweisungsgebühren. (Distributionskosten)

Die bei der Erfüllung der Absatz­funktionen verursachten Aufwendungen, die sich aus den indirekten Kosten des Absatzbereichs (Absatzgemeinkosten) als fixen Größen und den variablen Größen der von den Absatzmengen abhängigen Kosten zusammensetzen.

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