entstehen der Unternehmung aus der Verkaufstätigkeit und können aufgeteilt werden in:
1. Reine Verkaufskosten: Einzelkosten für die Verkaufstätigkeit, z.B. Gehälter, Provisionen, Telefon.
2. Beförderungskosten: direkte Kosten für die Fortbewegung der Ware vom Verkäufer zum Käufer, z.B. Verpackungs- und Transportkosten
3. Regulierungskosten: direkte Kosten des Zahlungsvorganges, z.B. Überweisungsgebühren. (Distributionskosten)
Die bei der Erfüllung der Absatzfunktionen verursachten Aufwendungen, die sich aus den indirekten Kosten des Absatzbereichs (Absatzgemeinkosten) als fixen Größen und den variablen Größen der von den Absatzmengen abhängigen Kosten zusammensetzen.
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