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Ausgleichskalkulation

Die Ausgleichskalkulation oder Mischkalkulation ist ein Kalkulationsverfahren (Preiskalkulation), das vielfach im Handel angewendet wird (vgl. Diller, 2000, S. 465f.; Tietz, 1975, S. 953). Das Grundprinzip einer solchen Preispolitik ist der kalkulatorische Ausgleich, bei dem ein möglichst hoher Gesamtgewinn innerhalb des Sortiments durch unterschiedliche Preisspielräume bei verschiedenen Artikeln bzw. Artikelgruppen angestrebt wird. Ausgleichskalkulation bedeutet hierbei, dass rechnerische Unterdeckungen von »Verlustartikeln« mit unterdurchschnittlicher Handelsspanne im Sortiment eines Einzelhandelsbetriebes durch Artikel mit überdurchschnittlicher Handelsspanne ausgeglichen werden (vgl. Diller, 2000, S. 264f., S. 465f.; Meffert, 2000, S. 1199).

Auch zum Zweck der Beeinflussung der Nachfrager werden gleichzeitig bei verschiedenen, i.d.R. komplementären Waren unterschiedlich hohe Handelsspannen angesetzt. So werden einige Artikel des Sortiments mit einer gegenüber dem Durchschnitt niedrigeren Handelsspanne angeboten (Ausgleichsnehmer); zum Ausgleich werden andere Artikel mit einer entsprechend höheren Handelsspanne »kalkuliert« (Ausgleichsträger). Als Ausgleichsträger kommen besonders Produkte in Betracht, die keinem harten Preiswettbewerb ausgesetzt sind und die trotz hoher Handelsspannen in großen Stückzahlen abgesetzt werden können. Der Extremfall der Ausgleichskalkulation liegt bei Lockvogelangeboten im Rahmen der Sonderangebots-polifin vor (vgl. Barth, 1999, S. 190f„ S. 441f.).

Auch: Mischkalkulation. Bei Banken begrenzt auftretende Art der Preiskalkulation, die auf unterschiedlicher Deckung der Kosten einzelner Bankleistungen beruht und auf preispolitischen Ausgleich über die gesamte Kundenverbindung bzw. bestimmte Leistungsbündel abstellt.

(Mischkalkulation, Kompensationskalkulation) Prinzip der Preislinienpolitik, nach dem einzelne Produktgruppen, Produkte oder Artikel bezogen auf die jeweils zurechenbaren Einzelkosten mit unterschiedlich hohen Kalkulationsaufschlägen bzw. -abschlägen (Ver- lustpreiskalkulation, Untereinstandspreisverkauf) belegt werden. Kalkulationsobjekte mit über- bzw. unterdurchschnittlichem Aufschlag nennt man Ausgleichgeber bzw. -neh- mer. Die Höhe der jeweiligen Auf- und Abschläge bestimmt sich nach den Prinzipien der retrograden Kalkulation (Preiskalkulation). Entscheidend ist, dass insgesamt ein kalkulatorischer Ausgleich zustandekommt, der die periodenbezogenen Gewinnziele der Unternehmung befriedigt. Man unterscheidet zwischen •   artikelinternem Ausgleich (z.B. zwischen Verkaufs- und Kreditierungspreis), •   horizontalem Sortimentsausgleich (zwischen verschiedenen Artikeln) und •   Sukzessivausgleich (dynamische Betrachtung, bezogen auf ein Produkt). Die Ausgleichskalkulation verleiht der Preispolitik besondere Flexibilität und ermöglicht die Ausnutzung des Sortimentsverbunds. Sie ist im Handel, aber z.B. auch bei der Kalkulation von Ersatzteilen und Anlagesystemen weit verbreitet. Auch Sozialtarife sind vor diesem Hintergrund zu sehen.     

Siehe -f kalkulatorischer Ausgleich

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