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Ausgleichsgesetz der Planung

Die gesamte betriebliche Planung muß kurzfristig nach dem Engpaßsektor ausgerichtet werden (»Die Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied«). Dieses »Ausgleichsgesetz der Planung« (Gutenberg) stellt kurzfristig eine Restriktion der betrieblichen Planung dar, langfristig wird es aber Ziel (Zielsystem) des Betriebes sein, den Engpaß zu beseitigen, d.h. er wird zum Aktionsparameter. Häufig ist der Vertrieb Engpaßsektor, d.h. die Kapazitäten der Produktion sind nicht voll ausgelastet. Durch Preispolitik, Produktgestaltung, Werbeeinsatz und anderes versucht man, den Umsatz zu steigern, um Leerkosten zu vermeiden. Die Planbezugsgröße sollte sich am Ausgeichsgesetz der Planung orientieren.

Durch das Ausgleichsgesetz der Planung wird nach Erich Gutenberg das System der betrieblichen Planung bestimmt. Alle betrieblichen Funktionsbereiche bilden einen großen Planungszusammenhang. Die Aufgabe der Abstimmung, der Koordination der großen betrieblichen Teilbereiche, obliegt der Unternehmungsführung als dem dispositiven Faktor. Dieses Anpassungsproblem vollzieht sich nach dem Ausgleichsgesetz der Planung. Dieses Ausgleichsgesetz der Planung weist zwei verschiedene Tendenzen auf.

Kurzfristig hat es die Tendenz, die betriebliche Gesamtplanung auf den Engpaßbereich einzuspielen. Das Ausgleichsgesetz der Planung beruht also auf der Dominanz des Minimumsektors. Der jeweils schwächste Teilbereich dominiert das Gesamtsystem betrieblicher Planung. Grundsätzlich kann jeder Planungsbereich zum Minimumsektor werden. Wenn der Minimumsektor wechselt, reguliert der neue Minimumsektor die Planung auf sich ein.

Langfristig besteht dagegen die Tendenz, den Engpaßbereich an das Niveau der anderen betrieblichen Teilbereiche anzupassen. Daraus ergibt sich, daß der Minimumssektor langfristig überwunden werden soll. Gelingt dies nicht, so müssen die betrieblichen Teilbereiche durch das Ausgleichsgesetz der Planung so koordiniert werden, daß optimale Proportionen zwischen den einzelnen betrieblichen Teilbereichen erreicht werden. Das Ausgleichsgesetzt der Planung ist ein Grundgesetz der Anpassung an Datenänderungen. Die Datenänderungen können dabei sowohl innerbetrieblicher als auch außerbetrieblicher Art sein.

Es wird statt von kurzfristiger Planung auch von operativer Planung und statt von langfristiger Planung auch von strategischer Planung gesprochen, wobei auch die generelle Zielplanung enthalten ist.

Die Aufgliederung von Unternehmen in Funktionsbereiche erfordert die Koordination aller Managementaufgaben. Im Rahmen der Gesamtunternehmensplanung stellt sich somit auch das Problem der Koordination einzelner Teilpläne für die Bereiche Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung, etc. Dabei wird häufig zumindest einer dieser Teilbereiche einen Engpass der Leistungserstellung bilden, wodurch die Kapazität in den anderen Abteilungen zum Teil ungenutzt bleibt. Zur Lösung dieses Problems hat Erich Gutenberg das Ausgleichsgesetz der Planung formuliert. Es besagt, dass kurzfristig die gesamte Planung auf die Kapazität des Engpassfaktors abstellen muss (Dominanz des Minimumsektors), Häufig kann man aber a priori nicht erkennen, welcher Bereich zum Engpass wird; auch ein "Primat des Absatzes" ist, entgegen manchen Darstellungen, nicht prinzipiell begründbar. Dieses Hauptproblem der kurzfristigen Planung lässt sich analytisch durch die lineare Optimierung insoweit lösen, als die Werte der Dualvariablen anzeigen, wie Erweiterungen von Engpassbereichen auf die Zielgrösse wirken. Der langfristige Aspekt des Ausgleichsgesetzes besteht in der - zunächst banalen - Forderung nach einer Harmonisierung aller Teilbereichskapazitäten. Die Erreichung dieses Idealzustandes ist indessen nicht ohne weiteres möglich, weil die Engpassentstehung auch von externen Determinanten, die folglich nicht der Unternehmensgewalt unterliegen, verursacht wird. Die Engpassbeseitigung "hinkt" quasi einem ständigen Wechsel der Minimumsektoren nach Art, Ausmass und Anzahl hinterher. Insofern ist das Ausgleichsgesetz der Planung mehr ein analytisches Paradigma als eine brauchbare Handlungsempfehlung.                                                Literatur: Gutenberg, E., Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band I, Die Produktion, 24. Aufl., Berlin 1983, S. 163 ff.

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