Siehe: Loss Leader
(Verlustpreisverkauf) liegt vor, wenn ein Artikel im Handel zu einem Preis verkauft wird, der nach Abzug der im Verkaufspreis enthaltenen Mehrwertsteuer die Einstandskosten (Nettoeinkaufspreis zuzüglich direkt zurechenbaren Bezugskosten und Verbrauchsteuern) unterschreitet. Diese Praktik dient dem Abverkauf veralterungsgefährdeter Frischoder Modeartikel, der kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätslücken, der Pflege des Preisimage bzw. Anlockung von Kun den ("Loss leader-Politik") oder der Verdrängung von Konkurrenten. Für die beiden letztgenannten Fälle existieren wettbewerbsrechtliche Schranken, deren rechtliche Durchschlagskraft allerdings schon wegen der schwierigen Ermittlung exakter Einstands-preise (Einstandspreissenkung durch Verbundrabatte, Boni etc.!) gering ist. Steht die Anlockung von Kunden im Vordergrund, so sind Untereinstandspreisverkäufe ebenso wie Schleuderpreise eine Extremform der Ausgleichskalkulation, die zulässig ist, solange kein Lockvogelangebot im wettbewerbsrechtlichen Sinne vorliegt.
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