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Teilkostendeckung

nur teilweise Deckung der Kosten in den Verkaufspreisen der Betriebsleistungen (Teilkosten). Eine der Hauptaufgaben der Kostenrechnung besteht in der Erarbeitung von Unterlagen für die Bildung und Kontrolle des Verkaufspreises der Betriebsleistungen (Verkaufssteuerung). Auf lange Sicht strebt die Unternehmung nach voller Kostenerstattung im Preise zuzüglich einem Gewinnaufschlag. Verschlechterungen der Marktlage können dazu führen, daß der erzielbare Preis die Kosten der abzusetzenden Leistungen nicht deckt. Auf kurze Sicht kann sich die Unternehmung mit einer Teilkostendeckung begnügen, ohne daß dadurch ihre Existenz gefährdet zu werden braucht. Ändert sich jedoch die Marktsituation nicht und läßt diese mit Hilfe preispolitischer Maßnahmen die volle Deckung der Kosten in den Preisen nicht erreichen, so werden Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen unumgänglich, die das Ziel haben, die Selbstkosten zumindest auf die Höhe der nachhaltig erzielbaren Marktpreise zu senken. Eine derartige Betrachtung ist allerdings nur für die Gesamtunternehmung, nicht für einzelne Leistungsarten sinnvoll. Ob die erzielbaren Preise die Kosten einer Leistung decken, kann wegen der Unmöglichkeit einer verursachungsgerechten Zuordnung von (fixen) Gemeinkosten nicht korrekt ermittelt werden. Auch absatzwirtschaftliche Verbundwirkungen können dazu führen, daß eine Leistungsart ohne direkte Kostendeckung sinnvoll im Produktionsprogramm bleibt (z.B. wegen Vervollständigung des Sortiments).

Siehe Mindestpreis (Preisuntergrenze)

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