Freie Teilkostenformen als eine Art der Teilkostenformen können sich, abgesehen von der mit den variablen Kosten gleichgesetzten Preisuntergrenze, frei der herrschenden Marktsituation anpassen. Freie Teilkosten-formen sind nicht einseitig auf die Erreichung eines bestimmten Beschäftigungsgrades ausgerichtet, sondern können jeweils auf die Erzielung des bei gegebener Marktlage und gegebener Gesamtkostenentwicklung erwerbswirtschaftlich (gewinnmaximalen) günstigsten Beschäftigungsgrades ausgerichtet werden. Gebundene Teilkostenformen als eine zweite Kategorie sind Formen der Teilkosten, bei denen zwischen der Höhe der Gesamtkosten eines Betriebes beim jeweiligen Beschäftigungsgrad und der Höhe der Teilkosten eindeutige Beziehungen bestehen: Der Verlauf der Teilkosten ist mathematisch-funktional mit der Entwicklung der Gesamtkosten verbunden. Die gebundenen Teilkostenformen berücksichtigen Änderungen der Gesamtkosten nur insoweit, als sie durch Beschäftigungsänderungen hervorgerufen werden. Alle übrigen Änderungen der Kosteneinflußgrößen (Kostenbestimmungsfaktoren) werden durch die gebundenen Teilkostenformen nicht erfaßt.
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