Mindestpreise sind staatlich festgesetzte Preise, die nicht unter-, wohl aber überschritten werden dürfen (administrierte Preise).
Problem:
(1) Liegt der Marktpreis über dem Mindestpreis, so bleibt der Mindestpreis ohne ökonomische Wirkung.
(2) Liegt der Marktpreis unter dem Mindestpreis, so wird mehr angeboten als nachgefragt. Der Angebotsüberschuß ist dann durch staatliche Stellen vom Markt zu nehmen. Auch Prämien für Nichtproduktion kommen in Frage. Die Außerkraftsetzung des Marktmechanismus hat sich als fragwürdig erwiesen (Abschlachtprämien, Butter- und Zuckerberg).
Beispiel:
Mindestpreise existieren vor allem bei Agrarerzeugnissen wie Milch, Getreide, Rind- und Schaffleisch.
Siehe auch: Preisuntergrenze
setzen als Unterform der Preisregulierungen eine Preisuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf; sie liegen i.d.R. über dem Gleichgewichtspreis. Sie bewirken einen Angebotsüberschuss, den der Staat meist über eine gleichzeitige Erzeugungsmengenbe- schränkung für die Unternehmen zu vermeiden sucht oder durch eigene Nachfrage (Abnahmegarantie) aus dem Markt nimmt (staatliche Preissetzung). Hauptanwendungsgebiet ist die Agrarpreispolitik.
staatlich festgelegte Preisuntergrenze zur Sicherung der Einkommenssituation bestimmter Erzeugergruppen, z.B. der landwirtschaftlichen Produzenten (in der Agrarmarktordnung: Interventionspreise). Mindestpreise zählen zur Klasse der administrierten Preise; liegt der Mindestpreis p,,, über dem Gleichgewichtspreis p*, entsteht ein Angebotsüberschuss in Höhe von x - x,,, der durch ergänzende Maßnahmen beseitigt werden muß. Dies kann z.B. dadurch geschehen, dass der Staat als Nachfrager auftritt und die überschüssige Menge kauft (Verschiebung der Nachfragefunktion N1N1\' nach N2N2\') oder den privaten Unternehmen Anreize zur Produktionseinschränkung gibt (Verschiebung der Angebotsfunktion von AiAi\' nach A2A2\').
(Preisuntergrenze): Der nach einem oder mehreren festgelegten Kriterien angesetzte Preis, bei dessen “Unterschreitung der Verzicht auf den Güterverkauf in einem bestimmten Zeitpunkt die Zielsetzung(en) des Wirtschaftssubjekts besser erfüllt als der Verkauf des Gutes” (Hans Raff6e). Dem Mindestpreis für den Anbieter entspricht der Höchstpreis für den Nachfrager.
Die Entwicklung von Kriterien und damit die endgültige Ziehung einer Preisuntergrenze zählt zu den grundlegenden Problemen der betrieblichen Preispolitik. Im einfachsten Fall werden die Preisuntergrenzen für ein Produkt durch die durchschnittlichen Stückkosten determiniert, es sei denn es wird eine Mischkalkulation für attraktivitätssteigernde Lockartikel vorgenommen. Dadurch ist auch keineswegs ausgeschlossen, dass ein Unternehmen bei der Einführung neuer Produkte oder im Falle eines - Verdrängungswettbewerbs kurzfristig bewußt Verluste in Kauf nehmen kann. Langfristig gesehen allerdings wird der Mindestpreis durch die gesamten Stückkosten oder Effektivkosten festgelegt.
“Im marktwirtschaftlichen System hat ein Unternehmen auf die Dauer nur dann eine Existenzberechtigung, wenn die am Markt erzielbaren Preise die Produktions- und Verkaufskosten decken. Wird eine Vollkostendeckung nicht bei jedem Umsatzakt erzielt, so müssen in Kauf genommene Teilkostendeckungen auf lange Sicht durchanderweitige oder zu anderer Zeit erzielte Gewinne ausgeglichen werden” (Heribert Meffert). Unter dem Einfluss der Ausrichtung auch der klassischen Betriebswirtschaftslehre an der Marketingkonzeption kommt allerdings den “kostenwirtschaftlich determinierten Preisuntergrenzen eine sehr begrenzte Entscheidungsrelevanz zu. Sie sind entweder durch absatzwirtschaftliche Faktoren zu modifizieren oder werden von vornherein durch ertragswirtschaftlich determinierte Preisuntergrenzen ersetzt” (Hans Raff6e).
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