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Langfristige Preisuntergrenze

Langfristig kann ein privatwirtschaftliches Unternehmen ohne Subventionierung nur bei Deckung der Vollkosten (Vollkostenprinzip) über die Preise bestehen. Deshalb wird die langfristige Preisuntergrenze auch häufig als natürliche Preisuntergrenze bezeichnet. Die Forderung nach Vollkostendeckung ist jedoch nur sinnvoll für die Gesamtheit der verkauften Leistungen, nicht aber für das einzelne Produkt bzw. die einzelne Leistung. Lediglich die Summe aller über die variablen Kosten hinaus erwirtschafteten Deckungsbeiträge muß die gesamten Fixkosten decken. Eine Festsetzung von »Vollkosten reisen» für einzelne Leistungen bzw. eine Gestaltung des Sortiments nach dem Kriterium voll gedeckter Kosten für einzelne Leistungen

a) ist nicht verursachungsgerecht möglich,

b) führt deshalb zu Fehlentscheidungen mit der Konsequenz geringerer Gesamterfolge.

Die langfristige Preisuntergrenze, auch als relative Preisuntergrenze bezeichnet, ist bei der Beschäftigungsmenge gegeben, wo der Preis gerade die gesamten Stückkosten deckt. Das ist im Betriebsoptimum der Fall. Diese Beschäftigung wird auch als eine kritische Menge bezeichnet.

Langfristig muß ein Produkt alle mit ihm verbundenen Kosten am Markt einbringen, deshalb ist die langfristige PUG durch die gesamten Stückkosten (= fixe Stückkosten plus variable Stückkosten) gegeben.

Problem:
Bei der Mehrproduktunternehmung ist die verursachungsgerechte Zurechnung aller Fixkosten auf die Produkte oft nicht möglich, da die Fixkosten überwiegend Gemeinkostencharakter (Gemeinkosten) haben. Man fordert dann, daß die über die variablen Kosten hinaus erzielten Deckungsbeiträge der Produkte in ihrer Summe die Fixkosten der Unternehmung decken.

Gegensatz:
kurzfristige Preisuntergrenze

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