Produktionsplanungs- und -steuerungssysteme
Begriff:
Kapazitätsplanung ist ein Grundsatz betrieblicher Planung, wonach die
Werte der Bezugsgrößen nach der jeweils realisierbaren Kapazität der
einzelnen Kostenstellen festgelegt werden.
Problem:
Die anderen betrieblichen Teilbereiche werden nicht beachtet.
Gegensatz:
Engpaßplanung.
Bestimmend für die Planung der Betriebskapazität ist das geplante Absatzvolumen für die jeweilige Periode. Der Kapazitätsplan setzt sich dabei aus Teilplänen der einzelnen betrieblichen Abteilungen (Beschaffung, Produktion, Finanzierung, Vertrieb) zusammen, die aufeinander abzustimmen sind. Diese Kapazitätsplanung ist der Ausgangspunkt für die Kostenplanung (Einzelkosten und Gemeinkosten). Daher erlangt sie auch eine allgemeine Bedeutung für die Plankostenrechnung.
1. Bei der starren und flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkosten-basis wird für eine bestimmte Planbeschäftigung für die einzelnen Kostenstellen die Bezugsgrößenplanung vorgenommen.
2. Bei der - Grenzplankostenrechnung werden die Bezugsgrößen für die Kostenstellen nur in bezug auf die variablen Kosten herangezogen, da die fixen Kosten in der Grenzplankalkulation außer Betracht bleiben. Der Begriff der Kapazitätsplanung wird auch als Gegensatzbegriff zur Engpaßplanung im Sinne eines Planungsprinzips verwandt: Er bedeutet, daß bei der Festlegung der Planbeschäftigung für die Kostenplanung ungeachtet der Engpaßsituation z.B. die Maximalkapazität oder die Normalkapazität der Kostenstelle herangezogen wird. (« Engpaßplanung)
Planung der langfristigen Kapazität der Bank für ihre Leistungserstellung.
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