Konzerne sind Verbindungen von Unternehmen. Jedes Unternehmen behält zwar seine rechtliche Selbstständigkeit, verliert aber seine wirtschaftliche. Man unterscheidet bei Konzernen die Verbindung 0 eines herrschenden mit einem oder mehreren abhängigen Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens (Unterordnungskonzern) und rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung, ohne dass ein Unternehmen von dem anderen abhängig ist (Gleichordnungskonzern).
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