Dient der Ermittlung des Erfolgs einzelner Filialen oder Zweigstellen; besonders angewandt im Einzelhandel und bei Kreditinstituten. Sie liefert Daten für die Entscheidung über Beibehaltung oder Aufgabe der Filiale mit Einschränkungen für die Beurteilung der Leistungskraft der Filialleitung. Die Durchführung erfordert eine gut ausgebaute Kosten- und Leistungsrechnung, die einerseits die direkten Kosten und Leistungen der Filiale und andererseits auch die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (Leistungen der Zentrale für Filialen und umgekehrt) exakt erfaßt.
Vorhergehender Fachbegriff: Filialisierende Handelssysteme | Nächster Fachbegriff: Filialprokura
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|