-4 Verrechnungssätze werden zum Zwecke möglichst verursachungsgerechter Verrechnung der Gemeinkosten verwendet. Beziehen sich diese Verrechnungssätze nicht auf Absatzgüter, sondern nur auf innerbetriebliche Leistungen, so handelt es sich um innerbetriebliche Verrechnungssätze. Ihre Ermittlung ist besonders schwierig, wenn die Kostenstellen, die innerbetriebliche Leistungen erstellen, in gegenseitigem Leistungsaustausch stehen. Eine exakte Ermittlung ist dann nur mittels linearer Gleichungssysteme durchzuführen (4 Gleichungsverfahren). Die Verrechnungssätze pro Einheit der innerbetrieblichen Leistung ergeben sich aus einer Division der Kosten der Kostenstelle durch die Menge der abgegebenen Leistungen. Je nach Gestaltung der Kostenrechnung können sowohl die gesamten Kosten (Vollkostenprinzip) der Kostenstelle als auch nur ihre variablen Kosten (Grenzkosten) verrechnet werden. Werden innerbetriebliche Leistungen nur mit Grenzkostensätzen verrechnet, müssen die empfangenden Kostenstellen nachträglich anteilmäßig mit den Fixkosten der leistenden Kostenstellen belastet werden, sofern für die empfangenden Kostenstellen Vollkostensätze ermittelt werden sollen.
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