ist eine verfeinerte Form der Zuschlagskalkulation. Sie dient einer möglichst verursachungsgerechten Verrechnung der Gemeinkosten des Verwaltungsbereichs. Da im Verwaltungsbereich die Mehrzahl der Kosten Gemeinkosten sind, führt die übliche Verteilung in Form eines Zuschlags auf die Herstellkosten zu Verzerrungen, da zwischen Herstellkosten und Verwaltungsgemeinkosten keine kausale, proportionale Beziehung besteht. Da sich die Herstellkosten aus Material- und Fertigungskosten zusammensetzen, werden materialintensive Produkte wesentlich stärker mit Verwaltungskosten belastet, was zu Ungenauigkeiten in der Kalkulation führt. Aus diesem Grunde müssen Verwaltungsgemeinkosten differenziert je nach ihrer Abhängigkeit entweder den Material- oder den Fertigungskosten zugeschlagen werden. Bei mehrstufigen Betrieben müssen deshalb Verrechnungspreise, die nach Material- und Fertigungskosten aufgeteilt sind, verwendet werden. Kostenträger können der einzelne Auftrag oder Auftragsgruppen sein.
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