ein Festpreis als Verrechnungspreis, der für die nähere oder weitere Vergangenheit repräsentativ ist (Durchschnittspreis). Ein auf lange Sicht die Preisschwankungen ausgleichender Durchschnittspreis sollte mit einem besonderen Gewicht (gewogener Durchschnitt) für die jüngste Vergangenheit belegt werden. Im Gegensatz zum Planpreis werden jedoch keine Erwartungen ins Kalkül einbezogen, so daß der Normalpreis nur vergangenheitsbezogen ist. Normalpreise für selbsterstellte Anlagen, Vor- und Zwischenprodukte sind die Normalherstellkosten (Normalkostenrechnung).
Der bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung in der Bank verwendete feste Verrechnungspreis als Bewertungsmassstab.
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