In der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sind der Ehepartner und die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn die Familienangehörigen ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, weder versicherungspflichtig (Ausnahme: als Student oder Praktikant) noch selbst freiwillig versichert sind, nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind und kein Gesamteinkommen beziehen. Kinder können in der Familienversicherung bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum 23. Lebensjahr mitversichert werden, sofern sie nicht erwerbstätig sind. Eine Mitversicherung bis zum 25. Lebensjahr - auch für die Dauer von Wehr- und Zivildienst - ist möglich, wenn sich die Kinder in einer Schulausbildung befinden oder ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren.
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