Kreditinstitute, die sich im Gegensatz zu den Universalbanken auf ein Teilgebiet des Kredit- oder Depositengeschäfts spezialisiert haben. Diese Spezialisierung kann sich auf das kurzfristige (z. B. Teilzahlungsbanken) und langfristige Kreditgeschäft (z. B. Hypothekenbanken) beziehen. Weiterhin ist eine Spezialisierung hinsichtlich bestimmter Kundenkreise ein sozialer (z. B. Arbeiter- und Beamtenbanken, Landwirtschaftsbanken), branchenmäßiger (z. B. Branchebanken, Konzernbanken) und bankgeschäftlicher Hinsicht (z. B. Bausparkassen, Kreditgarantiegemeinschaften, Kapitalbeteiligungsgesellschaften) möglich.
Im Gegensatz zu den Universalbanken, die die gesamte Bandbreite der Bankdienstleitungen anbieten, haben sich die Spezialbanken auf einzelne Geschäftsfelder spezialisiert.
Zu den Spezialbanken zählen beispielsweise die Realkreditinstitute (Hypothekenbanken), die Bausparkassen und die Teilzahlungskreditinstitute. Auch die Investmentbanken und die Kreditgarantiegemeinschaften (Bürgschaftsbanken) zählen eindeutig zu den Spezialkreditinstituten. Eine weitere Form der Spezialbanken stellen die sogenannten Kreditinstitute mit Sonderaufgaben dar.
Sie können sowohl privatrechtlich als auch öffentlich-rechtlich organisiert sein und nehmen sehr spezielle Aufgaben der Finanzierung und der wirtschaftlichen Tätigkeit wahr. Beispiele für diese Kreditinstitute sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Sächsische Aufbaubank.
Banken, die sich im Gegensatz zu den Universalbanken auf bestimmte Geschäftssparten spezialisiert haben; dazu zählen z. B. Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben.
Kreditinstitute, die sich auf bestimmte Arten des Bankgeschäfts beschränken. Innerhalb des deutschen —Bankensystems fasst man gewöhnlich die folgenden Institutsgruppen als Spezialbanken zusammen: —Realkreditinstitute, Bausparkassen, Teilzahlungskreditinstitute, Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, Postgiro- und Postsparkassenämter. Gegenüber den im Bankensystem vorherrschenden Universalbanken spielen die Spezialbanken nur eine ergänzende Rolle; nur etwa ein Viertel der zusammengefassten Bilanzsumme aller deutscher Banken entfällt auf sie.
Bezeichnung für Bankinstitute, die nicht als Universalbanken tätig sind. Der Geschäftsbereich von Spezialbanken beschränkt sich nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 KWG auf besondere Bereiche. Den Spezialbanken zuzurechnen sind z. B. die Bausparkassen, die Hypothekenbanken, die Industriekreditbank AG, die Landwirtschaftliche Rentenbank, die Deutsche Ausgleichsbank etc.
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