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Postgiro- und Postsparkassenämter

Teilgruppe der Spezialbanken innerhalb des deutschen Bankensystems. Die Ämter sind rechtlich unselbständige Teilbereiche der Deutschen Bundespost, durch die diese (in Konkurrenz zu den Universalbanken) einige typische Bankleistungen anbietet: Sie wickelt für Betriebe und Privatpersonen den Zahlungsverkehr ab (seit 1909), und sie nimmt Spareinlagen entgegen (seit 1938). Die Buchhaltung ist in 14 Postgiro- bzw. in 2 Postsparkassenämtern konzentriert; als Geschäftsstellen kann man praktisch die über 20000 Postämter und -stellen im gesamten Bundesgebiet ansehen. Am Gesamtvolumen der Spareinlagen und dem des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat die Post einen Marktanteil von jeweils etwa 5%. Da wegen der günstigeren Konditionen vor allem die kleineren Zahlungen über die Post getätigt werden, liegt der Anteil an der Stückzahl bargeldloser Zahlungen höher, nämlich bei 10-15%.   Literatur: Eidenmüller, A., Postbankrecht, Kommentar, Frankfurt a. M. 1980. Schubert, M.ISchneider, F., Die Bankdienste der Post, 3. Aufl., Frankfurt a.M. 1980. Grossfeld, B., Deutsche BundespostPostbank, Tübingen 1990.

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