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Deutsche Ausgleichsbank

im deutschen Bankensystem eines der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. 1986 hervorgegangen aus der Lastenausgleichsbank, die 1954 gegründet worden war, um die Eingliederung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern zu unterstützen und den Lastenausgleich abzuwickeln. Mit sich abzeichnender Erfüllung dieser Aufgaben wurde zum Schwerpunkt der Tätigkeit immer mehr die Vergabe von Existenzgründungsdarlehen an die gewerbliche Wirtschaft. Die Um- firmierung trägt diesem Wandel sowie der Absicht Rechnung, das Institut künftig noch stärker für die Finanzierung der Wirtschaftsund der Umweltschutzförderung einzusetzen. Der Bund, der an der Lastenausgleichsbank praktisch noch mit 100% beteiligt war, hat nunmehr nur noch die Kapitalmehrheit.

Öffentliches Kreditinstitut mit Sitz in Bonn, das 1986 an die Stelle der Lastenausgleichsbank (Lastenausgleichsbank -Bank für Vertriebene und Geschädigte) getreten ist. Anteilseigner sind die Bundesrepublik Deutschland, das ERP-Sondervermögen des Bundes und der Sondervermögenausgleichsfonds. Ursprünglich zählte die wirtschaftliche Integration und Förderung der vom Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen betroffenen Personen (heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge) zu ihrer Hauptaufgaben. Heute liegen ihre Funktionen in der Finanzierung der Wirtschaftsförderung für den gewerblichen Mittelstand und freie Berufe sowie in Tätigkeitsfeldern des sozialen Bereichs und des Umweltschutzbereichs. Die Abwicklung der Finanzierungen erfolgt grundsätzlich über Geschäftsbanken (Hausbankverfahren). Die DtA kann darüber hinaus Garantien und Bürgschaften auch für außenhandelsorientierte Aktivitäten übernehmen. Sie refinanziert sich aus öffentlichen Haushalten, dem ERP-Sondervermögen und am Kapitalmarkt.

(DtA) Rechtsnachfolgerin der Lastenausgleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte). Die Bank ist eine bundesmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und einer Niederlassung in Berlin. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit ist das am 28.2.1986 in Kraft getretene Gesetz über die Deutsche Ausgleichsbank in der Neufassung vom 23.9.1986 (zuletzt geändert am 24.3.1998). Unter den Banken der BRD zählt die Deutsche Ausgleichsbank zu den in öffentlichem Auftrag auf Bundesebene wirtschaftsfördernd tätigen Kreditinstituten mit Sonderaufgaben. Sie gewährt Förderkredite und ist dabei wettbewerbsneutral tätig, d.h., sie erbringt ihre Hilfe i.d.R. über andere Kreditinstitute (Hausbanken der Darlehensnehmer). Förderschwerpunkte sind: a) Maßnahmen zugunsten des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe, insbes. Existenzgründungen; b) gewerbliche und kommunale Umweltschutzinvestitionen; c) soziale Finanzierungsaufgaben; d) Bildungsförderung, z.B. zur Entspannung auf dem Lehrstellenmarkt. Die Finanzierungsmittel der Bank stammen zu einem großen Teil aus staatlichen Quellen; die DtA ist zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau Hauptleihinstitut des ERP-Sondervermögens. Das Grundkapital der Deutschen Ausgleichsbank per 31.12.1996 betrug 1 Mrd. DM (BRD 41%, ERP-Sondervermögen 53%, Ausgleichsfonds 6%). Das Kreditrisiko der DtA wird aufgrund Anstaltslast und einer 1998 im Gesetz (§ 2a) verankerten Garantie vollständig vom Bund mitgetragen, was der Bank ein hervorragendes Rating beschert. Die DtA stellt wegen des geschilderten Engagement des Bundes einen wichtigen - Nebenhaushalt dar, der zur Beurteilung der ökonomischen Aktivität des Staates, insbes. auch bei Überlegungen zur - Staatsverschuldung, in Betracht gezogen werden muß.

Nachfolgeinstitut der Lastenausgleichsbank in der Rechtsform des öffentlichen Rechts, die seit 1950 im Rahmen des Lastenausgleichsge-
setzes alle bankmäßigen Abwicklungen übernommen hat. Geschäftsgebiete sind heute auch Finanzierung von Existenzgründungen und freien Berufen sowie von Umweltprojekten. Refinanzierung u. a. durch Emission von Schuldverschreibungen und Aufnahme von Schuldscheindarlehen.

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