Es existiert keine allgemeingültige Definition des Mittelstands. Häufig werden quantitative Kriterien, wie Umsatz, Zahl der Beschäftigten oder Bilanzsumme herangezogen. Die Frage der Definition des Mittelstandes ist eng mit der Frage der Definition bzvv. der Abgrenzung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) oder small & medium sized enterprises (SME) verbunden. Allerdings hängt auch diese Definition, ob ein Untemehmen mit beispielsweise 50 Mitarbeitern noch als „klein” oder bereits als „mittelgross” kategorisiert wird, von den verwendeten Grenzwerten ab. Eine wissenschaftlich begründbare Bestimmung der einzelnen Grenzwerte (gleich ob für Umsatz, Zahl der Beschäftigten oder Bilanzsumme) ist aber auch nicht bei Berücksichtigung der jeweiligen Wirtschaftsbereiche herzuleiten. Aufgrund dessen wird in der Bundesrepublik Deutschland seit 1976 auf eine offizielle und allgemeingültige Definition des Mittelstands oder kleiner und mittlerer Unternehmen verzichtet; es werden stattdessen fallweise Arbeitsdefinitionen verwandt (Deutscher Bundestag, 1976). Gänzlich fehlende oder divergierende Definitionen innerhalb Europas veranlassten die Europäische Union dazu, Mitte der 90er Jahre eine EU Definition zu erlassen. In der aktuellen Fassung wird danach ausschliesslich nach der Diktion Mikro-, Klein-, Mittel- und Grossunternehmen unterschieden, und zwar unter Einbeziehung der Merkmale „Beschäftigte”, „Umsatz” und „Bilanzsumme” sowie dem Kriterium „Eigenbesitz”. Siehe auch Mittelstandsökonomie, Kapitel 2, Tabelle und die dort angegebene Literatur.
, mittelständische Unternehmen. Mit diesem Begr. werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gegenüber großen Unternehmen abgegrenzt. Als Unterscheidungskriterien werden v. a. die Zahl der Beschäftigten und die Höhe des Umsatzes herangezogen. Z. B.: bis 9 Beschäftigte oder Jahresumsatz unter 1 Mio. DM — Kleinunternehmen; von 10 bis 499 Beschäftigte oder Jahresumsatz von weniger als 100 Mio. DM — Mittelunternehmen; über 500 Beschäftigte oder Jahresumsatz von mehr als 100 Mio. DM — Großunternehmen. Neben diesen quantitativen Merkmalen wird als qualitativer Gesichtspunkt hervorgehoben: Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung. Mittelständische Unternehmen sind i. d. R. Eigentümer-Unternehmen.
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