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Lastenausgleichsbank -Bank für Vertriebene und Geschädigte

Deutsche Ausgleichsbank (DtA)

Deutsche Ausgleichsbank



(LAB) durch Gesetz vom 28.10.1954 gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn.
Lastenausgleichsbank Träger war der Bund, der das Grundkapital der LAB (25 Mio. DM) durch die Sondervermögen - Ausgleichsfonds (88%) und - ERP-Sondervermögen (12%) hielt. Die LAB trat die Nachfolge der Bank für Vertriebene und Geschädigte Aktiengesellschaft an (Lastenausgleichsbank), die am 12.5.1950 als Vertriebenen-Bank Aktiengesellschaft gegründet worden war. Die ursprüngliche Aufgabe der Bank bestand darin, vertriebenen Unternehmern beim Wiederaufbau ihrer im Vertreibungsgebiet verlorenen Betriebe in der BRD mit Darlehen und Bürgschaften Finanzierungshilfen (Existenzgründungs- und -festigungshilfen) zu geben. Später wurde ihr Aufgabenkreis erweitert und generell auf die Eingliederung aller durch den Krieg und seine Folgen betroffenen Personen, insbes. der Vertriebenen, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigten zugeschnitten. Durch Gesetz vom 20.2.1986 wurde das Gesetz über die Lastenausgleichsbank geändert. Bei dieser Gelegenheit wurde die Bank umbenannt in –> Deutsche Ausgleichsbank (Anstalt des öffentlichen Rechts). D.P.

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