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Lastenausgleichsfonds

Fonds zum Ausgleich kriegs- und nachkriegsbedingter Härten insbesondere gegenüber Vertriebenen, Aussiedlern, Kriegssach- und Währungsgeschädigten. Finanziert wurde der Fonds durch Heranziehung des erhaltenen privaten Vermögens. Bisher wurden rund 71,6 Mrd. Euro an Zahlungen geleistet.

von der Bundesregierung geschaffener Fonds, aus dem die Ausgleichsleistungen des Lastenausgleichs — teilweise mit dem Ziel des Wiederaufbaus der Wirtschaft (Industriefi- nanzierungspolitik) - gezahlt werden. Der Lastenausgleich beabsichtigte eine möglichst gleichmässige Verteilung der Kriegs- und Kriegsfolgeschäden der Heimatvertriebenen und Kriegssachgeschädigten auf alle. Diejenigen, die ihren Besitz ganz oder teilweise bewahrt hatten, mussten an den Lastenaus- gleichsfonds Abgaben entrichten, aus dem an die Vertriebenen und Geschädigten Ausgleichsleistungen gewährt wurden. Durch das Soforthilfegesetz vom 8. 8. 1949 wurde für den Bereich des damaligen Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein Fonds als Sondervermögen des Bundes zum Zwecke des Lastenausgleichs gebildet. Diesem Sondervermögen flössen die Soforthilfeabgaben sowie das Aufkommen aufgrund des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich vom 2. 9.1949 zu. Mit Inkrafttreten des Lastenausgleichsge- setzes am 14. 8. 1952 wurden die einzelnen Soforthilfefonds dem "Ausgleichsfonds" als unselbständigem Sondervermögen des Bundes zugeführt. Der Ausgleichsfonds erhielt daneben die Ausgleichsabgaben (Vermögensabgabe, Hypothekengewinnabgabe, Kreditge- winnabgabe), die Erträge des Ausgleichsfonds, Zuschüsse aus den Haushalten des Bundes und der Länder und Einnahmen aus von der Lastenausgleichsbank aufgelegten Anleihen (Deutsche Ausgleichsbank). Die Abgabenpflicht lief 1979 aus. Verwaltet wird der Ausgleichsfonds vom Bundesausgleichsamt; auf Landes- und Kommunalebene liegt die Durchführung bei den Landesausgleichsämtern und den örtlichen Ausgleichsämtern (Ausgleichsverwaltung). Die Leistungen des Lastenausgleichsfonds haben z.T. Entschädigungscharakter (z.B. Hauptentschädigung, Hausratsentschädigung, Entschädigungsrente), z.T. den Charakter sozialer Hilfeleistungen (z.B. Wohn- raumhilfe, Ausbildungshilfe) und zu einem weiteren Teil den Charakter von Finanzierungshilfe für die kriegsgeschädigte Wirtschaft (z.B. Wohnungsbaudarlehen, Aufbaudarlehen für die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe, Arbeitsplatzdarlehen). Das Aufkommen der Lastenausgleichsmittel bis Ende 1979 belief sich auf insgesamt 50 Mrd. DM; hinzu kamen Zuschüsse von Bund und Ländern. Die Leistungen betrugen bis Ende 1979 107 Mrd. DM; laufende Zahlungen werden derzeit noch an Rentner geleistet. 

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