Behördenorganisation zur Durchführung des Lastenausgleichs. An der Spitze der gemischten Bundes- und Bundesauftragsverwal- tung steht das Bundesausgleichsamt (Sitz: Bad Homburg) als selbständige obere Bundesbehörde. Auf Länderebene bestehen in der früheren Bundesrepublik elf Landesausgleichsämter als Teil von Länderministerien und noch 131 Ausgleichsämter innerhalb von Stadt- und Landkreisverwaltungen (1990). Mit der zunehmenden Abwicklung des Lastenausgleichs wurden seit den 50er Jahren bereits 467 Ämter aufgelöst und die Anzahl der Bediensteten von rd. 25000 auf rd. 2800 verringert. Das Bundesausgleichsamt ist für die zentrale Steuerung des Lastenausgleichs in verwaltungsmässiger, rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich. Es verwaltet den Lastenausgleichsfonds als Sondervermögen des Bundes. Rechtsgrundlage bildet das Lastenausgleichsgesetz vom 14. 8.1952.
Vorhergehender Fachbegriff: Ausgleichsverfahren | Nächster Fachbegriff: Ausgleichszoll
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|