Umsatzprovision ist eine Form der leistungsorientierten Außendienstler-Entlohnung, bei der diese am Umsatz der von ihnen hereingeholten Aufträge prozentual beteiligt werden.
Beispiel:
Entlohnung = Fixum + v. H. vom Umsatz je Außendienstler.
Problem: Die in der Praxis weit verbreitete Umsatzprovision führt dazu, daß die Mitarbeiter im Außendienst in Verfolgung ihres Einkommensziels teure Artikel stärker herausstellen und lieber verkaufen als billige; gelegentlich wird die preiswerte Alternative sogar totgeschwiegen. Besser ist es, das Einkommensziel der Verkäufer mit dem Gewinnziel des Betriebs (Gewinnmaximierung) in Übereinstimmung zu bringen, was durch eine Deckungsbeitragsprovision geschehen kann.
Die Umsatzprovision ist ein Entgelt eines Kontoinhabers für die mit der Kontoführung verbundenen Grund leistungen und die Nutzung der Bankeinrichtungen.
Die Umsatzprovision für Konten in laufender Rechnung ist der pauschalen Kontoführungsgebühr kombiniert mit einer nach Leistungsarten gestaffelten Postengebühr gewichen.
1. Geldliche Abgeltung von Vermittlungsgeschäften. I. d. R. in % des vermittelten Umsatzes berechnet. 2. Von Banken für die Kontoführung in Rechnung gestellte Gebühr. Abgegolten werden sollen Grundleistungen, die mit der Kontoführung verbunden sind, sowie Nutzung der Bankeinrichtungen. I. d. R. wird eine Posten-gebühr (Stückgebühr pro Buchungsposten, oft unter Berücksichtigung einiger Freiposten), und/oder pauschale Kontoführungsgebühr berechnet.
Umsatzprovision kann bei der Führung von Kontokorrentkonten berechnet und steuerlich als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben behandelt werden.
Eine Variante des Provisionssystems der Entlohnung, bei dem die Höhe des Entgelts von dem erzielten Umsatz abhängt. Dabei sind entweder lineare, degressive oder progressive Umsatzprovisionen möglich.
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