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Bereitstellungsprovision

Bereitstellungszinsen

Von der Bank in Rechnung gestellte Provision für einen zugesagten, noch nicht in Anspruch genommenen Kredit (bei Kreditinanspruchnahme fällt Kreditprovision an). Die Provision dient zur Deckung der Kosten der Liquiditätsvorhaltung durch die Bank, die meist jederzeit mit der Inanspruchnahme des Kredits rechnen muss, daneben für die verwaltungsmässige Behandlung der Kreditzusage. Wenn der zugesagte Kredit (noch) nicht refinanziert ist, enthält die Bereitstellungsprovision aus Sicht der Bank auch eine Risikoprämie dafür. Bei bereits fest vereinbartem Zinssatz gilt die Bereitstellungsprovision auch als Ausgleich für die kurzfristige, i. d. R. niedrig verzinsliche Zwischenanlage (z. Bereitstellungsprovision Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau).

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