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Bereitstellungszinsen

Entgelt für die Bereitstellung eines zugesagten Kredits, der jederzeit vom Bankkunden abgerufen werden kann. Es ist Äquivalent für die entsprechende Liquiditätsvorsorge der Bank sowie die erforderlichen administrativen Maßnahmen in der Kreditabteilung.

Ist bei einem Kredit, hauptsächlich bei einem Baukredit, das Ende der Zinsbindung abzusehen, kann sich der Kreditnehmer ein Anschlußdarlehen reservieren lassen. Für die Wartezeit bis zur Auszahlung des neuen Kredits werden durch die Bank Bereitstellungszinsen erhoben. Diese Zinsen liegen durchschnittlich bei einem Viertel Prozent pro Monat.

Bei der Zusage von Bankkrediten in Verbindung mit der Vereinbarung eines festen Zinssatzes für eine bestimmte Laufzeit berechnen die Banken in der Regel ab dem Tag der rechtsverbindlichen Zusage zur Abdeckung des Refinanzierungsrisikos Bereitstellungszinsen bis zur Auszahlung des Darlehensbetrages. Diese Bereitstellungszinsen sind als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten (bei Vermietung und Verpachtung) steuerlich absetzbar. Bei eigengenutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind die Bereitstellungszinsen als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, jedoch nur für die Zeit bis zur erstmaligen Eigennutzung.

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