Wartezeiten fallen an, wenn die Aufträge vor ihrer Bearbeitung vor den Maschinen warten müssen. Es entstehen dadurch Zins- und Lagerkosten. Die Minimierung der Wartezeiten ist ein Teilziel der Ablaufplanung. Die Wartezeiten ergeben zusammen mit den Fertigungszeiten und den Transportzeiten die Durchlaufzeit eines Auftrages. Der Betrieb ist bestrebt, die Durchlaufzeiten der Aufträge zu minimieren und gleichzeitig die Kapazitätsauslastung der Maschinen zu maximieren. Dilemma der Ablaufplanung
1. im Bereich der Sozialversicherung Versicherungszeiten vor Eintritt des Versicherungsfalls. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Gewährung von Rentenzahlungen abhängig von dem Tatbestand, dass eine bestimmte Anzahl von Monaten als Versicherungszeit nachgewiesen wird. Im Regelfall beträgt die Wartezeit für —Berufs- und —Erwerbsunfähigkeitsrenten, Bergmannsrenten wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit (—Knappschaftsversicherung) sowie für Hinterbliebenenrenten (Hinterbliebenenversicherung) 60 Kalendermonate. Bei Altersruhegeldern galt bei vollendetem 65. oder 63. Lebensjahr eine Wartezeit von 180 Kalendermonaten. Im Zusammenhang mit Neuregelungen im Bereich der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit ist die Wartezeit für das Altersruhegeld vom vollendeten 65. Lebensjahr an von bisher 15 Jahren auf fünf Jahre herabgesetzt worden. Dies kommt vor allem Frauen zugute, die wegen der Erziehung von Kindern ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben und die längere Wartezeit nicht erfüllen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten eine Reihe von Sonderregelungen. Bei Versicherungszeiten von weniger als 60 Kalendermonaten gibt es bei Arbeitsunfällen, bei Wehr- und Zivildienst, für Vertriebene oder Sowjetzonenflüchtlinge ebenfalls Sonderregelungen. Ab 1992 ist die allgemeine Wartezeit von fünf Kalenderjahren auch dann erfüllt, wenn der Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung seiner Ausbildung erwerbsunfähig wird oder stirbt und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge bezahlt hat. 2. im Bereich der Produktion Intervall, in dem ein Werkstück nicht bearbeitet wird bzw. werden kann (Durchlaufzeitenplanung, Durchlaufzeitenminimierung).
Mindestversicherungszeit vor Eintritt des Versicherungsfalls. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden erst dann erbracht, wenn der Versicherte eine bestimmte Zeit der Versicherung angehört hat. Im Regelfall beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Eine Wartezeit von 15 Jahren ist vorgeschrieben für Altersrenten an Frauen, wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung an Behinderte, die schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit, nicht selten ab Geburt, voll erwerbsgemindert waren, beträgt die Wartezeit 20 Jahre. Eine Wartezeit von 25 Jahren gilt für Renten aus der knappschaftlichen Verzinsung. Wer die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat, kann als langjährig Versicherter Altersrenten vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen können Rentenansprüche auch ohne erfüllte Wartezeit bestehen (Wartezeitfiktion).
diejenige Zeit im Rahmen des REFA-Zeitschemas, in der ein Arbeiter zwar arbeitsbereit ist, infolge von Schäden an der Maschine, Störungen in der Energieversorgung oder in der Materialzufuhr infolge Auftragsmangels keine Leistung vollbringen kann. Es ist Aufgabe der Fertigungsplanung sowie der Arbeitsvorbereitung, diese unproduktiven Wartezeiten so gering wie möglich zu halten bzw. unvermeidbare Wartezeiten mit Sonderarbeiten zu überbrücken. Durch Wartezeiten treten in der Regel Verbrauchsabweichungen bei den Personalkosten auf, da auch während dieser Zeit Anspruch auf Lohn besteht.
Bei Bausparkassen die von dem Bausparer einzuhaltende Frist zwischen Zuteilung und Auszahlung eines Bauspardarlehens.
Die Wartezeit ist eine leistungsfreie Zeit zu Beginn eines Vertrages. Das bedeutet: Tritt der Versicherungsfall in diesem Zeitraum ein, muss der Versicherer keine Leistung erbringen. Wartezeiten findet man beispielsweise bei Rechtsschutz- oder privaten Krankenversicherungen. Mit Wartezeiten wollen die Versicherungen vermeiden, dass der Kunde sich erst dann versichert, wenn er schon ahnt, dass in nächster Zeit ein Schadensfall eintreten könnte.
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