Materialien können nach folgenden Prinzipien bereitgestellt werden. (1) Vorratshaltung: Die Güter werden in grösseren Mengen beschafft und eingelagert. Sie stehen somit bei Bedarf zur Verfügung. Dies verursacht Zins- und Lagerkosten, erlaubt aber auch die Nutzung beschaffungsmengen- bedingter Kostenvorteile (Vorratspolitik). (2) Einzelbeschaffung im Bedarfsfalle: Die Materialien werden erst dann beschafft, wenn ein konkreter Materialbedarf auftritt. Der Bedarfsträger muss zwangsläufig eine Liefer- zeit hinnehmen. (3) Einsatzsynchrone Anlieferung: Entsprechend dem Bedarfsrhythmus (täglich, wöchentlich usw.) werden die Materialien beschafft und direkt an die Verbrauchsorte gebracht. Dieses Prinzip lässt sich nur bei engster Abstimmung mit den Lieferanten und den Transportorganen verwirklichen. Der erhöhte Koordinationsaufwand ist nur bei Haupteinsatzmaterialien in der Grossserien- oder Massenfertigung gerechtfertigt (Just-in-Time- Systeme). Bergmannsrente Knappschaftsversicherung Bergrecht Sonderrecht für den Bergbau, das sich an das Preussische Allgemeine Berggesetz von 1865 anlehnt. Das Bergrecht beschränkt das Grundeigentum. Das Grundeigentum erfasst nicht die bergbaufreien Mineralien. Des weiteren müssen das Schürfen und Fördern durch den Bergbauberechtigten zugelassen werden, wobei dieser für die Nutzung der Bodenschätze unter dem Grundstück ein Entgelt zu zahlen hat. Ebenso muss der Betreiber von Bergbauanlagen für eventuelle Bergschäden aufkommen.
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