Valuta
Siehe auch: Wertstellung
1. Auch: Wertstellung, Valuta. Festlegung des Tages, ab dem ein auf einem Bankkonto eines Kunden verbuchter Betrag verzinst wird. Gegenstand der Valutapolitik. 2. Angabe bei einer bestellten Grundschuld, in welcher Höhe ein Gläubiger seine Grundschuld wegen der noch gegebenen Inanspruchnahme des so abgesicherten Kredits geltend machen kann.
Wertstellung; auf den Kontoauszügen vermerktes Datum, von dem ab bei Gut- oder Lastschriften die Verzinsung der jeweiligen Beträge durch die Bank erfolgt. Das Datum der Ausstellung bzw. Verbuchung z. B. eines Schecks, einer Überweisung oder einer Lastschrift kann vom Valutierungsdatum abweichen.
(Wertstellung) Zeitpunkt, an dem eine Buchung auf einem Konto zinswirksam wird; er ist auf den Bankbelegen vermerkt, mit deren. Ausstellungsdaten jedoch i. d. R. nicht identisch. Üblicherweise erfolgt die Valutierung z. B. bei einem Scheckinkasso nicht am Tage der Einreichung des Schecks durch den Kunden oder am Tage des Geldeingangs bei der Bank, sondern ein bis drei Werktage nach dem Geldeingang. Umgekehrt liegen die Verhältnisse bei Belastung des Kunden, z. B. bei einer Überweisung. Sein Konto wird am Tage der Einreichung der Überweisung belastet, für die Bank erfolgt der effektive Zahlungsausgang später. Die Wertstellung wirkt sich in beiden Fällen zum Vorteil der Bank aus.
Auszahlung bzw. Wertstellung eines Betrages. Siehe auch: Wertstellungen
Wertstellung.
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