Durch Rückgriff auf die Einlagefazilität (Ständige Fazilitäten) haben die Kreditinstitute die Möglichkeit, Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag beim Eurosystem zu einem vorher festgesetzten Zinssatz anzulegen.
(engl.: deposit facility). Eine der beiden ständigen Fazilitäten im ESZB. Damit wird den Geschäftsbanken die kontinuierliche Möglichkeit eingeräumt, auf eigene Initiative Zentralbankguthaben bis zum nächsten Geschäftstag zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen (Übernachtguthaben). Der Zinssatz für die Einlagefazilität ist der niedrigste der drei Leitzinsen der EZB; er bildet i. d. R. die Untergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt.
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