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Einführungsgesetz

zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) i. d. F. vom 21.09.1994 (BGB1. I 2494), zuletzt geändert am 23.07.2002 (BGB1. I 2850). Ein Einführungsgesetz ist ein Gesetz im formellen und materiellen Sinne, das i. d. R. gleichzeitig mit der umfassenden Neuregelung eines größeren Rechtsgebietes erlassen wird. Es regelt insb. das Verhältnis des neuen Rechts zum alten Recht (v. a. durch Anpassung anderer Rechtsgebiete an die neuen Bestimmungen). Es kann aber auch selbstständige Rechtsnormen enthalten, wie z. B. das mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch erlassene EGBGB, das Vorschriften über das internationale Privatrecht enthält.

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