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Absatzwege

(Absatzwegepolitik): Der Weg, den Güter von ihrer Herstellung bis hin zu ihrer Verwendung durchlaufen. Gemeinhin wird unter­schieden zwischen direkten Absatzwegen, bei denen der Hersteller seine Erzeugnisse unmittel­bar und ohne Zwischenträger beim Bedarfsträger absetzt, und indirekten Absatzwegen, bei denen das Erzeugnis über Händler (Groß-, Zwischen­oder Einzelhandel) abgesetzt wird.
Die Entscheidung über konkret einzuschlagende Absatzwege setzt eine Entscheidung über Ab­satzwegalternativen voraus. Ihrer Natur nach ist eine solche Entscheidung Bestandteil einer lang­fristigen Unternehmenspolitik, weil durch die Wahl der Absatzwege zugleich auch die Band­breite der verfügbaren absatzpolitischen Instru­mente eingeengt und damit auch Vorentschei­dungen über Bereiche wie z.B. Preispolitik, Wer­be- und Verkauf sförderungsmaßnahmen oder Kundendienst oder Entscheidungen über das Produktimage getroffen werden (etwa durch die Wahl eines Systems der Massendistribution durch Kaufhausketten oder Billigläden im Gegen­satz zu einer Distribution über Fachgeschäfte und exklusive Boutiquen).
Nach der Anzahl der Absatzwege, die ein einzel­nes Wirtschaftsunternehmen einschaltet, ist zwi­schen Mono-, Dual- und Polydistribution zu un­terscheiden. Im Fall der Monodistribution durchläuft das von dem Unternehmen vertriebe­ne Gut einen einzigen Absatzweg (z.B. vom Her­steller über den Großhandel zum Einzel­handel). Im Fall der Dualdistribution sind gleichzeitig zwei, im Fall der Polydistribution gleichzeitig mehr als zwei Absatzwege einge­schaltet.
vgl. Absatzkanal, Absatzkette, Handelskette

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