(Absatzwegepolitik): Der Weg, den Güter von ihrer Herstellung bis hin zu ihrer Verwendung durchlaufen. Gemeinhin wird unterschieden zwischen direkten Absatzwegen, bei denen der Hersteller seine Erzeugnisse unmittelbar und ohne Zwischenträger beim Bedarfsträger absetzt, und indirekten Absatzwegen, bei denen das Erzeugnis über Händler (Groß-, Zwischenoder Einzelhandel) abgesetzt wird.
Die Entscheidung über konkret einzuschlagende Absatzwege setzt eine Entscheidung über Absatzwegalternativen voraus. Ihrer Natur nach ist eine solche Entscheidung Bestandteil einer langfristigen Unternehmenspolitik, weil durch die Wahl der Absatzwege zugleich auch die Bandbreite der verfügbaren absatzpolitischen Instrumente eingeengt und damit auch Vorentscheidungen über Bereiche wie z.B. Preispolitik, Werbe- und Verkauf sförderungsmaßnahmen oder Kundendienst oder Entscheidungen über das Produktimage getroffen werden (etwa durch die Wahl eines Systems der Massendistribution durch Kaufhausketten oder Billigläden im Gegensatz zu einer Distribution über Fachgeschäfte und exklusive Boutiquen).
Nach der Anzahl der Absatzwege, die ein einzelnes Wirtschaftsunternehmen einschaltet, ist zwischen Mono-, Dual- und Polydistribution zu unterscheiden. Im Fall der Monodistribution durchläuft das von dem Unternehmen vertriebene Gut einen einzigen Absatzweg (z.B. vom Hersteller über den Großhandel zum Einzelhandel). Im Fall der Dualdistribution sind gleichzeitig zwei, im Fall der Polydistribution gleichzeitig mehr als zwei Absatzwege eingeschaltet.
vgl. Absatzkanal, Absatzkette, Handelskette
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