Beschaffungsvollzug, Planung des
Prinzipiell in Frage kommen eine Beschaffung unmittelbar vom Hersteller (direkter Beschaffungsweg) sowie eine Beschaffung unter Einschaltung selbständiger beschaffungswirtschaftlicher Organe (indirekter Beschaffungsweg). Die Entscheidung über die Wahl des Beschaffungsweges ist mit der Existenz bestimmter Beschaffungsorgane verknüpft. Als solche fungieren: • firmeneigene Einkaufsorgane (z.B. Einkaufsabteilung, Einkaufsbüro, Einkaufsreisende), • selbständige Beschaffungshelfer (z.B. Beschaffungskommissionäre, Handelsmakler), • selbständige Beschaffungsmittler (z.B. Binnengrosshandel, Importhandelshäuser). Sich nur auf eigene Einkaufsorgane zu stützen, wird nur grossen Unternehmen oder innerhalb eines räumlich begrenzten Beschaffungsmarktes möglich sein. Fehlende personelle Ressourcen und eine im Vergleich zur Kapazität des Herstellers geringe Beschaffungsmenge schliessen häufig den direkten Beschaffungsweg aus. Die räumliche Ausdehnung des Beschaffungsgebietes, speziell die Gegebenheiten ausländischer Märkte, zwingt häufig auf Grund der dazu erforderlichen intimen Marktkenntnis zur Einschaltung von Beschaffungshelfern und/oder -mittlern. Bei Entscheidungen über die Beschaffungswege müssen ggf. vorhandene Usancen der Kontaktanbahnung und des Leistungsaustausches (sog. Marktveranstaltungen wie z.B. Messen, Auktionen, Börsen) berücksichtigt werden. In manchen Branchen bestimmen Marktveranstaltungen den Güteraustausch so sehr, dass nur noch wenig Spielraum für eine aktive Beschaf- fungswegepolitik verbleibt (z.B. Erzeugermärkte für naturnahe Produkte, Rohstoffbörsen, Auktionen für hochwertige Antiquitäten).
Der Weg, über den ein Wirtschaftssubjekt ein Gut bezieht, d.h. die Beschaffungsmittler, über die es beschafft wird. Die Entscheidung über den Beschaffungsweg ist in Analogie zur Entscheidung von Herstellern oder Händlern über den Absatzweg die Entscheidung eines Wirtschaftssubjekts über die Stufen der Handelskette, über die Güter zu beschaffen sind (z.B. von Herstellern direkt oder über Zwischenhändler usw.) über die - Marktveranstaltungen, auf denen Waren bezogen werden sollen, über die Art, die Zahl und den Sitz der Lieferanten und über den Einsatz von Beschaffungshelfern (wie z.B. Makler, Kommissionäre, Agenten, Spediteure usw.).
vgl. Absatzweg(e)
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