Eine über den Wortsinn hinausgehende Weiterentwicklung von Prinzipien, Regeln und Gedanken, die einem Gesetz oder einer Rechtsnorm zugrunde liegen. Durch einen Analogieschluß wird auf einen vom Gesetzeswortlaut nicht erfaßten Sachverhalt eine für einen ähnlichen Sachverhalt im Gesetz vorgesehene Lösung auf diesen (nicht geregelten) Sachverhalt übertragen. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine steuerverschärfende Analogie zu Lasten des Steuerpflichtigen nicht zulässig.
Analogie ist ein Schlußverfahren wie die Deduktion oder die Induktion. Durch die Analogie soll aufgrund vorhandener Daten oder Kenntnisse auf zukünftige Daten oder Kenntnisse geschlossen werden.
In der Wirtschaftssoziologie: Ähnlichkeit zweier Systeme in bezug auf ihre Funktionen oder Strukturen; häufig zur Kennzeichnung der Beziehungen zwischen Realität und Modell verwandt, wobei je nach Problemlage eine teilweise Übereinstimmung ausreichen kann. Homomorphie und Isomorphie stellen strenge Formen der Beziehungen zwischen A.modell und dem modellierten Bereich der Realität dar. Analoge Modelle stellen qualitative Umdeutungen der Realität dar. So können z.B. Struktur und Funktionen eines Nervensystems oder einer Volkswirtschaft an Hand analoger Modelle in Form von Systemen elektrischer Schaltkreise untersucht werden.
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